Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben z.B. eine mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Modul, Klausur, Bachelorarbeit BA oder Masterarbeit MA an der Universität Köln - Uni Köln - nicht bestanden
- Widerspruch: Wenn Sie eine Prüfung an der Universität Köln nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt usw. einlegen
- Klage: Wird der Widerspruch mittels Widerspruchsbescheid von der Uni Köln zurückgewiesen, kann man dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln einlegen
- Eilantrag und Eilverfahren: Teilweise ist des Weiteren ein Eilverfahren und Eilantrag erforderlich, damit Sie weiterhin studieren und an den Prüfungen teilnehmen dürfen
- Berufung und Beschwerde: Lehnt das Verwaltungsgericht die Klage oder den Eilantrag ab, so kann dagegen Berufung und Beschwerde eingelegt werden
Universität Köln, Uni Köln – Prüfung nicht bestanden
Wenn Sie an der Universität Köln, Uni Köln (www.uni-koeln.de) studieren, um einen Bachelorabschluss oder Masterabschluss zu erlangen, dann müssen Sie hierfür eine Vielzahl von Prüfungen, z.B. Modulprüfung, schriftliche Klausur und Arbeiten, Hausarbeiten, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Bachelorarbeit und Masterarbeit, bestehen. Die Prüfungen für den Bachelorstudiengang und Masterstudiengang richten sich dabei nach der entsprechenden Prüfungsordnung. Wenn Sie eine Prüfung an der Uni Köln auch im letzten Wiederholungsversuch nicht bestehen, dann haben Sie auch das Studium endgültig nicht bestanden (Thema: Uni Köln Prüfung nicht bestanden).
Die Mitteilung, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erfolgt grundsätzlich über das Online Portal KLIPS ggf. auch Ilias. Zusätzlich erhalten Sie grundsätzlich einen schriftlichen Bescheid, wenn Sie eine Prüfung zum letzten Mal nicht bestanden haben und damit auch den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang endgültig nicht bestanden haben.
Gegen den Bescheid über das Nichtbestehen und die nicht bestandene Prüfung können Sie dann Widerspruch und Klage einlegen.
Hinweis: Bei Prüfungen werden oftmals Fehler von der Universität Köln, dem Prüfungsausschuss und den Prüfern gemacht. Daher sollte immer Widerspruch gegen die nicht bestandene Prüfung eingelegt werden. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten.
Widerspruch – Uni Köln Prüfung nicht bestanden
Wenn man an der Universität Köln eine Prüfung, z.B. Klausur, Modul, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Bachelorarbeit oder Masterarbeit, nicht bestanden hat, erhält man über das Nichtbestehen von dem Prüfungsausschuss oder dem Prüfungsamt eine Mitteilung darüber. Die Mitteilung erfolgt bei den Prüfungen im Studium, bei welchen weitere Prüfungsversuche bestehen, grundsätzlich über das Online Prüfungsportal der Uni Köln. Wenn man jedoch die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, dann teilt einem grundsätzlich die Universität Köln dies zusätzlich mit einem Bescheid mit.
Auf dem Bescheid befindet sich grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung, dass man gegen den Bescheid und das Nichtbestehen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann. Fehlt eine solche Belehrung auf dem Bescheid oder wurde Ihnen kein schriftlicher Bescheid mit einer solchen Rechtsbehelfsbelehrung übersandt bzw. Ihnen wurde das Nichtbestehen der Prüfung nur per E-Mail oder über das Onlineportal ohne Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, dann können Sie ausnahmsweise innerhalb eines Jahres Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) einlegen.
Zu beachten ist, dass der Widerspruch unbedingt begründet werden sollte. Ohne eine Begründung werden Widersprüche regelmäßig als unbegründet abgelehnt, da die Prüfer, der Prüfungsausschuss, die Universität usw. eigene Fehler meistens weniger eingestehen.
Der Widerspruch lässt sich nur ordnungsgemäß und umfangreich begründen, wenn man zuvor Akteneinsicht genommen hat. Denn nur die Akteneinsicht zeigt Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler, Fehler hinsichtlich des Rücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler der Uni Köln, den Prüfern oder des Prüfungsausschusses auf. Da leider regelmäßig nur der Anwalt vollumfänglich Akteneinsicht und Kopien der Prüfungsunterlagen und der Protokolle erhält und nicht die Studentin, der Student oder Prüfling, kann eine ordnungsgemäße Prüfungsanfechtung grundsätzlich nur durch einen Anwalt erfolgen.
Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandene Prüfung durch.
Klage – Uni Köln Prüfung nicht bestanden
Nachdem man bei der Universität Köln bzw. beim Prüfungsausschuss Widerspruch eingelegt hat und dieser den Widerspruch zurückweist, dann kann man gegen den abweisenden Widerspruchsbescheid und das Nichtbestehen Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Das Gericht überprüft dann nochmals das Verfahren auf die vorgetragenen Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler und kann dann z.B. den Nichtbestehensbescheid aufheben und eine Wiederholung der Prüfung anordnen.
Des Weiteren kann es gegebenenfalls erforderlich sein noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung einer nicht bestandenen Prüfung an der Universität zu Köln Uni Köln? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.