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Promotion, Dissertation, Doktorarbeit

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben die Dissertation, Doktorarbeit, Promotion nicht bestanden, weil z.B. die Dissertation nicht angenommen wurde oder ein oder mehrere Gutachter Ihre Dissertation mit "nicht bestanden" bewertet haben
  • Widerspruch: Gegen die Nichtannahme bzw. das Nichtbestehen der Dissertation, Doktorarbeit kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden
  • Klage: Lehnt der Promotionsausschuss den Widerspruch ab, kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage eingelegt werden
  • Berufung: Gegen ein abweisendes Urteil kann grundsätzlich Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden

Promotion, Dissertation, Doktorarbeit – nicht bestanden

Nach dem Abschluss eines Hochschulstudiums besteht oftmals die Möglichkeit ein Doktorandenstudium, eine Promotion durchzuführen, um anschließend den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors verliehen zu bekommen und sich Dr. nennen zu dürfen. Teilweise erfolgt die Anfertigung einer Dissertation, Doktorarbeit im Rahmen der Tätigkeit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin, eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem Lehrstuhl.

Das Promotionsverfahren ist regelmäßig der Promotionsordnung der jeweiligen Universität geregelt und umfasst grundsätzlich u.a. die Verfahrensschritte

  • der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren,
  • die Einreichung der Dissertation,
  • die Beurteilung und Bewertung der Dissertation durch die Erstgutachterin/den Erstgutachter (regelmäßig der Doktorvater/Doktormutter) und die Zweitgutachterin/den Zweitgutachter,die Annahme der Dissertation,
  • das Prüfungsgespräch, die Verteidigung, Disputation.

Wird die Dissertation, Doktorarbeit nicht angenommen oder mit „nicht bestanden“ bewertet und ist damit auch das Promotionsverfahren beendet, kann man gegen die Nichtannahme bzw. das Nichtbestehen der Dissertation, Doktorarbeit Widerspruch einlegen.

Widerspruch – Promotion, Dissertation, Doktorarbeit nicht bestanden

Wenn die Erstgutachterin/der Erstgutachter und/oder die Zweitgutachterin/der Zweitgutachter bzw. der Promotionsausschuss mitteilt, dass Sie die Dissertation, Doktorarbeit nicht bestanden haben, weil z.B. die Arbeit nicht angenommen wurde oder mit nicht bestanden bewertet wurde, dann können Sie gegen die Nichtannahme bzw. das Nichtbestehen der Dissertation, Doktorarbeit usw. Widerspruch einlegen.

Widerspruch sollte bereits schon deshalb immer eingelegt werden, da gerade im Promotionsrecht oftmals die Doktorandin/der Doktorand durch das Promotionsverfahren fällt bzw. die Dissertation, Doktorarbeit mit „nicht bestanden“ bewertet wird, weil es z.B. fachliche oder persönliche Differenzen zwischen den Gutachtern gibt und die Doktorandin/der Doktorand der Leidtragende ist und den Dissens „ausbaden“ muss. Es fehlt folglich im Promotionsrecht schon an einem fairen und objektiven Verfahren gegenüber dem Promovierenden.

Wenn Sie von dem Promotionsausschuss der Universität den Bescheid über das Nichtbestehen der Dissertation, Doktorarbeit und damit des Promotionsverfahrens erhalten haben, können Sie dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dies folgt grundsätzlich aus der der Rechtsbehelfsbelehrung auf diesem Bescheid.

Wenn man Widerspruch einlegt, dann sollte dieser immer unbedingt begründet werden, denn ein Widerspruch ohne eine Begründung hat regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg. Als möglich Fehler kommen u.a. materiell-rechtliche Fehler oder Verfahrensfehler usw. in Betracht.

Um diese Fehler zu finden bzw. das Promotionsverfahren auf die Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit zu überprüfen, sollte immer Akteneinsicht genommen werden. Nur so lässt sich das ganze Verfahren vollständig überprüfen.

Da regelmäßig nur der Anwalt eine vollständig Akteneinsicht u.a. mit Beschlüssen des Promotionsausschusses, der Bestellungen der Gutachter, Eröffnung des Verfahrens, Gutachten, Drittgutachten usw. bekommt, kann eine ordnungsgemäße Überprüfung eines Promotionsverfahrens grundsätzlich nur über einen Anwalt erfolgen.

Gerne führen wir das Widerspruchsverfahren gegen eine nicht bestandene Dissertation, Doktorarbeit, Promotionsverfahren für Sie durch und versuchen z.B. eine Verbesserung der Note oder die Einholung eines weiteren Gutachters zu erlangen.

Klage – Promotion, Dissertation, Doktorarbeit nicht bestanden

Wenn man bei dem Promotionsausschuss oder der Universität einen Widerspruch gegen die nicht bestandene Promotion, Dissertation, Doktorarbeit eingelegt hat und diese den Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid zurückweist, dann kann man dagegen Klage beim örtlichen und zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.

Das Gericht überprüft dann die vorgetragenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fehler und kann anschließend z.B. eine Neubewertung der Dissertation, Doktorarbeit anordnen.

Unter Umständen muss man zudem noch eine Beschwerde, Berufung oder Eilverfahren einlegen.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Fachhochschule, Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung wegen einer nicht bestandenen Dissertation und Promotion? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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