Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben die Masterprüfung, Masterstudiengang MA, Masterarbeit, Modulprüfung usw. nicht bestanden
- Widerspruch: Gegen die nicht bestandene Masterprüfung, Masterstudiengang, Masterarbeit usw. kann grundsätzlich Widerspruch beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt eingelegt werden
- Klage: Wird der Widerspruch mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen oder ist ein Widerspruch nicht statthaft, dann ist Klage einzulegen
- Im Einzelfall ist ein Eilantrag bzw. Eilverfahren bei Gericht einzulegen
- Trifft das Gericht eine ablehnende Entscheidung, ist grundsätzlich die Berufung oder Beschwerde möglich
Masterprüfung – Masterstudiengang MA, Masterarbeit, Modulprüfung nicht bestanden
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium erfolgreich beendet haben, können Sie anschließend ein Masterstudium mit einem konsekutiven oder weiterbildenden Masterstudiengang MA beginnen bzw. durchführen. Der Master, als berufsqualifizierender Abschluss, baut auf dem Bachelor auf und dauert grundsätzlich ein bis zwei Jahre (2 – 4 Semester). Nachdem man erfolgreich die erforderlichen Module und Modulprüfungen mit den dazugehörigen Creditpoints (CP, ECTS) abgeschlossen bzw. erreicht hat, endet das Masterstudium mit der Masterprüfung, also mit der Masterarbeit – Masterthesis – und der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Verleihung eines bestimmten akademischen Grades z.B.: Master of Arts (M. A.), Master of Science (M. Sc.), Master of Laws (LL. M.), Master of Education (M. Ed.), Master of Engineering (M. Eng.), Master of Fine Arts (M. F. A.), sowie der Aushändigung des Masterzeugnisses.
Wenn Sie das Masterstudium erfolgreich beenden wollen, müssen Sie
- Module und Modulprüfungen (Klausuren und mündliche Prüfungen, Msterprüfung) bestanden haben,
- die Masterarbeit bestanden haben.
Wenn Sie die erforderlichen Module und Modulprüfungen oder die Masterarbeit und damit die Masterprüfung nicht bestanden haben, dann übersendet Ihnen z.B. die Universität (UNI) oder Hochschule (Fachhochschule FH/Technische Hochschule TH) grundsätzlich einen Bescheid über das Nichtbestehen der Modulprüfung bzw. der Masterarbeit. Handelt es sich um den letzten Versuch der Prüfung bzw. der Masterarbeit, dann beinhaltet der Bescheid zudem die Mitteilung, dass Sie die Masterprüfung und den Masterstudiengang endgültig nicht bestanden haben. Haben Sie noch einen weiteren Wiederholungsversuch, erfolgt die Mitteilung über das Nichtbestehen regelmäßig das Onlineportal der Universität oder Hochschule.
Gegen das Nichtbestehen
- einer Modulprüfung im Masterstudiengang (Klausur und mündliche Prüfung)
- der Masterarbeit
- des Masterstudienganges
- der Masterprüfung
kann man Widerspruch oder Klage einlegen.
Widerspruch – Masterprüfung nicht bestanden
Wenn Sie eine Modulprüfung (Klausur und mündliche Prüfung) im Masterstudiengang, die Masterarbeit, den Masterstudienganges oder die Masterprüfung nicht bestanden haben und durchgefallen sind, dann kann man dagegen grundsätzlich zunächst Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem Ihnen der Bescheid über das Nichtbestehen übersandt wurde bzw. Ihnen dieser bekanntgegeben wurde. Dies folgt regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids. Erfolgt kein Bescheid oder fehlt eine solche Belehrung oder wird das Ergebnis ohne Belehrung im Onlineportal der Universität veröffentlich, dann können sich Besonderheiten bei der Widerspruchsfrist ergeben und die Widerspruchsfrist kann ausnahmsweise ein Jahr betragen. Bei der Widerspruchsfrist ist also Vorsicht geboten und sollte, um Nachteile zu verhindern, immer von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Im Rahmen des Widerspruchs, wird die Prüfung dann nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
Deshalb sollte ein Widerspruch immer begründet werden, denn nur so weiß die Prüfungsbehörde (Prüfer, Prüfungsausschuss), warum die Prüfung rechtswidrig sein soll und wo die materiell-rechtliche und verfahrensrechtlichen Fehler sein sollen.
Eine Begründung des Widerspruch ist jedoch nur dann möglich bzw. hat Aussicht auf Erfolg, wenn Akteneinsicht eingeholt wird. Hier ergibt sich jedoch oftmals das Problem, dass die Prüfungsbehörde dem Prüfling nur vor Ort und z.B. auch nur 20 oder 30 Minuten Akteneinsicht gewähren will – Fotos und Kopien sind oftmals nicht erlaubt. Das ist jedoch kein vernünftige Akteneinsicht, denn so lassen sich Fehler nicht erkennen. Der Anwalt hat den Vorteil, dass er vollständig die Akten übersandt bekommt und diese dann umfassend prüfen kann.
Um den Widerspruch erfolgreich abzuschließen und ein langwieriges Klageverfahren zu verhindern, sollte der Widerspruch von einem Anwalt für Prüfungsrecht durchgeführt werden.
Gerne führen wir für Sie das Widerspruchsverfahren durch. Denn Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist als Anwalt für Prüfungsrecht seit Jahren auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert und kennt die Verfahrensfehler und materiell- rechtlichen Fehler, die von den Universitäten und Fachhochschulen erfolgen.
Klage, Eilverfahren und Vergleich – Masterprüfung nicht bestanden
Wenn man Widerspruch eingelegt hat und dieser wird von dem Prüfungsausschuss, der Universität, der Hochschule mit einem Widerspruchsbescheid abgelehnt, weil z.B. die Prüfer der Auffassung sind, dass man die Prüfung zu recht nicht bestanden hat oder der Prüfungsausschuss keine Verfahrensfehler sieht, dann kann man gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Das Verwaltungsgericht prüft dann, ob die Masterprüfung rechtswidrig war und man z.B. eine bessere Note, einen Wiederholungsversuch oder eine Neubewertung der Prüfung bekommt.
Die Klage sollte von einem Anwalt für Prüfungsrecht eingelegt und durchgeführt werden. Gerne führen wir die Klage für Sie durch, denn Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert und führt seit Jahren erfolgreich Prüfungsanfechtungen durch. Er kennt die Fehler, die bei Prüfungen im Master von den Prüfern, Universitäten und Hochschulen gemacht werden.
Da Klagen durchaus länger dauern, bis das Gericht eine Entscheidung trifft, kann das Ziel von Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler bei einer Prüfungsanfechtung auch sein, dass man z.B. vor der Entscheidung des Gerichts einen für den Prüfling positiven außergerichtlichen Vergleich mit der Universität oder Hochschule erzielt.
Manchmal sind zudem noch gerichtliche Eilverfahren nötig, um schnellstmöglich gerichtliche Entscheidungen zugunsten des Prüflings durchzusetzen.
Berufung und Beschwerde – Masterprüfung
Wird eine Klage oder ein Eilverfahren abgelehnt, kann man die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen wäre dies z.B. das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung der Masterprüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu