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Masterprüfung nicht bestanden – Was nun?

Das Wichtigste in Kürze
  • Das kann man tun, wenn die Masterprüfung nicht bestanden wurde
  • Widerspruch beim Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt einlegen?
  • Masterstudiengang endgültig nicht bestanden?
  • Wird der Widerspruch mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen oder ist ein Widerspruch nicht statthaft, dann ist Klage einzulegen
  • Im Einzelfall ist ein Eilantrag bzw. Eilverfahren bei Gericht einzulegen
  • Trifft das Gericht eine ablehnende Entscheidung, ist grundsätzlich die Berufung oder Beschwerde möglich

Das kann man tun, wenn die Masterprüfung nicht bestanden wurde

Wenn Sie die erforderlichen Module und Modulprüfungen oder die Masterarbeit und damit die Masterprüfung nicht bestanden haben, dann übersendet Ihnen z.B. die Universität (UNI) oder Hochschule (Fachhochschule FH/Technische Hochschule TH) grundsätzlich einen Bescheid über das Nichtbestehen der Modulprüfung bzw. der Masterarbeit.

Handelt es sich um den letzten Versuch der Prüfung bzw. der Masterarbeit, dann beinhaltet der Bescheid zudem die Mitteilung, dass Sie die Masterprüfung und den Masterstudiengang endgültig nicht bestanden haben.

Haben Sie noch einen weiteren Wiederholungsversuch, erfolgt die Mitteilung über das Nichtbestehen regelmäßig das Onlineportal der Universität oder Hochschule.

Gegen das Nichtbestehen

  • einer Modulprüfung im Masterstudiengang (Klausur und mündliche Prüfung)
  • der Masterarbeit
  • des Masterstudienganges
  • der Masterprüfung

kann man Widerspruch oder Klage einlegen.

Widerspruch gegen Masterprüfung einlegen?

Wenn Sie die Masterprüfung nicht bestanden haben, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch (oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem Ihnen der Bescheid über das Nichtbestehen übersandt wurde bzw. Ihnen dieser bekanntgegeben wurde. Dies folgt regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids.

Erfolgt kein Bescheid oder fehlt eine solche Belehrung oder wird das Ergebnis ohne Belehrung im Onlineportal der Universität veröffentlich, dann können sich Besonderheiten bei der Widerspruchsfrist ergeben und die Widerspruchsfrist kann ausnahmsweise ein Jahr betragen. Bei der Widerspruchsfrist ist also Vorsicht geboten und sollte, um Nachteile zu verhindern, immer von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Im Rahmen des Widerspruchs, wird die Prüfung dann nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.

Deshalb sollte ein Widerspruch immer begründet werden, denn nur so weiß die Prüfungsbehörde (Prüfer, Prüfungsausschuss), warum die Prüfung rechtswidrig sein soll und wo die materiell-rechtliche und verfahrensrechtlichen Fehler sein sollen.

Eine Begründung des Widerspruch ist jedoch nur dann möglich bzw. hat Aussicht auf Erfolg, wenn Akteneinsicht eingeholt wird. Hier ergibt sich jedoch oftmals das Problem, dass die Prüfungsbehörde dem Prüfling nur vor Ort und z.B. auch nur 20 oder 30 Minuten Akteneinsicht gewähren will – Fotos und Kopien sind oftmals nicht erlaubt. Das ist jedoch kein vernünftige Akteneinsicht, denn so lassen sich Fehler nicht erkennen.

Der Anwalt hat den Vorteil, dass er vollständig die Akten übersandt bekommt und diese dann umfassend prüfen kann.

Um den Widerspruch erfolgreich abzuschließen und ein langwieriges Klageverfahren zu verhindern, sollte der Widerspruch von einem Anwalt für Prüfungsrecht durchgeführt werden.

Masterstudiengang endgültig nicht bestanden?

Wenn Sie den Masterstudiengang endgültig nicht bestanden haben, kann man dagegen Widerspruch einlegen.

Gerne führen wir für Sie das Widerspruchsverfahren durch. Denn Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist als Anwalt für Prüfungsrecht seit Jahren auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert und kennt die Verfahrensfehler und materiell- rechtlichen Fehler, die von den Universitäten und Fachhochschulen erfolgen.

Klage, Eilverfahren und Vergleich

Wenn man Widerspruch eingelegt hat und dieser wird von dem Prüfungsausschuss, der Universität, der Hochschule mit einem Widerspruchsbescheid abgelehnt, weil z.B. die Prüfer der Auffassung sind, dass man die Prüfung zu recht nicht bestanden hat oder der Prüfungsausschuss keine Verfahrensfehler sieht, dann kann man gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Das Verwaltungsgericht prüft dann, ob die Masterprüfung rechtswidrig war und man z.B. eine bessere Note, einen Wiederholungsversuch oder eine Neubewertung der Prüfung bekommt.

Die Klage sollte von einem Anwalt für Prüfungsrecht eingelegt und durchgeführt werden. Gerne führen wir die Klage für Sie durch, denn Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert und führt seit Jahren erfolgreich Prüfungsanfechtungen durch. Er kennt die Fehler, die bei Prüfungen im Master von den Prüfern, Universitäten und Hochschulen gemacht werden.

Da Klagen durchaus länger dauern, bis das Gericht eine Entscheidung trifft, kann das Ziel von Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler bei einer Prüfungsanfechtung auch sein, dass man z.B. vor der Entscheidung des Gerichts einen für den Prüfling positiven außergerichtlichen Vergleich mit der Universität oder Hochschule erzielt.

Manchmal sind zudem noch gerichtliche Eilverfahren nötig, um schnellstmöglich gerichtliche Entscheidungen zugunsten des Prüflings durchzusetzen.

Berufung und Beschwerde gegen nicht bestandene Masterprüfung

Wird eine Klage oder ein Eilverfahren abgelehnt, kann man die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen wäre dies z.B. das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie die Masterprüfung nicht bestanden haben. Sprechen Sie uns an.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

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Dr. Felix N. Winkler
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