Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler bei Studienplatzklage
- Sie haben keinen Studienplatz erhalten? Wir klagen Ihren Studienplatz ein
- Warum eine Studienplatzklage
- Was ist eine Studienplatzklage
- Ablauf einer Studienplatzklage
- Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
- Fristen für eine Studienplatzklage
- Dauer einer Studienplatzklage
- Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage
- Kosten einer Studienplatzklage
Studienplatzklage – Erfolgreich mit der Studienplatzklage zum Wunschstudium
Sie haben keinen Studienplatz bekommen? Dann klagen Sie sich Ihren Studienplatz mit der Studienplatzklage ein
Sie möchten im
Wintersemester 2024/2025
oder im
Sommersemester 2025
- ein Studium (Bachelor oder Master) beginnen, z.B. Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Banking and Finance, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Informatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsrecht, Architektur, Elektrotechnik, Studienplatzklage, Rechtswissenschaft, Fahrzeugtechnik, International Business, Logistik, Markt- und Medienforschung, Marktorientierte Unternehmensführung, Psychotherapeut, Medientechnologie, Mehrsprachige Kommunikation, Online-Redakteur, Pädagogik der Kindheit und Familienbildung, Pädagogik und Management in der Sozialen Arbeit, Produktion und Logistik, Soziale Arbeit, Sprachen und Wirtschaft, Städtebau NRW, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen, auf Lehramt etc.,
- nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium beginnen,
- nach einem begonnenen Studium in ein höheres Semester eines anderen Studienganges oder des gleichen Studienganges (z.B. beim Wechsel vom Ausland ins Inland) – Quereinstieg – einsteigen,
haben aber eine Absage von der Stiftung für Hochschulzulassung (www.Hochschulstart.de) bzw. der Hochschule/den Hochschulen (Universitäten, z.B. Uni Köln, www.uni-koeln.de, Fachhochschulen, z.B. Technische Hochschule Köln – TH Köln, www.th-koeln.de – usw.) erhalten oder sehen aufgrund ihrer Abiturnote und des NC (Numerus clausus) keine Möglichkeiten Ihren gewünschten Studienplatz zu erlangen, dann führen Sie eine Studienplatzklage durch und
klagen Sie sich IHREN Studienplatz ein!
Die Rechtsanwaltskanzlei DR. WINKLER in Köln ist eine auf Studienplatzklagen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und der richtige Ansprechpartner, wenn Sie sich Ihren Studienplatz einklagen wollen.
Wir verfolgen die aktuelle Rechtsprechung und wissen um die formellen und materiellen Besonderheiten der Studienplatzklage und die Bedeutung einer individuell ausgerichteten Studienplatzklage-Strategie. Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir entsprechende Besonderheiten bereits bei der Erarbeitung einer individuellen Studienplatzklage-Strategie berücksichtigen können. Hierdurch erhöhen sich Ihre Chancen für eine erfolgreiche Studienplatzklage erheblich und lassen sich zugleich Kosten sparen.
Gerne beantworten wir Ihnen z.B. folgende Fragen:
- Warum eine Studienplatzklage,
- Was ist eine Studienplatzklage,
- Ablauf einer Studienplatzklage,
- Voraussetzungen für eine Studienplatzklage,
- Fristen für eine Studienplatzklage,
- Dauer einer Studienplatzklage,
- Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage,
- Kosten einer Studienplatzklage.
Auch beantworten wir Ihnen gerne alle sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Studienplatzklage, also z.B.:
Was kann ich tun, wenn die Uni den Studienplatz abgelehnt hat?
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid der Uni erhalten haben und der Studienplatz abgelehnt wurde, können Sie dagegen Klage einlegen.
Ich habe einen Ablehnungsbescheid der TH Köln für mein Studienplatz erhalten – was kann ich tun?
Wenn Sie sich bei der TH Köln für ein Studium beworben haben und von der TH Köln einen Ablehnungsbescheid für den Studienplatz erhalten haben, dann können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Köln einlegen. Die Klage kann sich gegen den Ablehnungsbescheid richten oder – unabhängig von dem Ablehnungsbescheid – auf fehlenden Kapazitäten.
Was kann ich gegen den Ablehnungsbescheid von Hochschulstart machen?
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart bekommen haben, können Sie dagegen eine Studienplatzklage durchführen.
Was tun, wenn das Studium abgelehnt wurde?
Gegen die Ablehnung des Studiums, was Ihnen mittels Ablehnungsbescheid mitgeteilt wird, können Sie Klage einlegen.
Wir führen für Sie Studienplatzklage grundsätzlich bundesweit durch und vertreten Sie gerne bei allen Studienplatzklagen gegen sämtliche Universitäten und Fachhochschulen – unabhängig von dem von Ihnen gewünschten Studiengang.
Primär führen wir gerne Studienplatzklagen in NRW durch.
Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln vertreten wir Sie darüber hinaus gerne auch diesbezüglich in allen Städten und Gemeinden in NRW u.a. Köln, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel, Wesseling, Brühl, Hürth, Düren, Jülich, Eschweiler, Frechen, Pulheim, Dormagen, Monheim, Erftstadt, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis, Eifel, Kerpen, Bergheim, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten usw.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, stellen wir selbstverständlich für Sie eine Deckungsanfrage und übernehmen die weitere Korrespondenz.
Im Folgenden wollen wir Ihnen die für Sie wichtigsten Aspekte bei einer Studienplatzklage darstellen. Klicken Sie dazu auf der rechten Seite in dem Kästchen die entsprechenden Punkte an.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!
Sie haben Fragen zu Studienplatzklagen? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Studienplatzklagen spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.