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Bachelorprüfung / Bachelorarbeit nicht bestanden?

Das Wichtigste in Kürze
  • Bachelorprüfung bzw. Bachelorarbeit nicht bestanden - Was nun?
  • Kann Widerspruch eingelegt werden? Ja, gegen die nicht bestandene Bachelorprüfung (Bachelorarbeit) kann grundsätzlich fristgerecht Widerspruch beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt eingelegt werden.
  • Klage: Wird der Widerspruch zurückgewiesen – Widerspruchsbescheid - oder ist ein Widerspruch nicht statthaft, dann ist fristgerecht Klage einzulegen.
  • Unter Umständen ist ein Eilantrag, Eilverfahren bei Gericht einzulegen.
  • Gegen eine ablehnende Gerichtsentscheidung ist grundsätzlich die Berufung oder Beschwerde möglich.

Der Bachelorstudiengang und die Prüfung

Wenn Sie nach der Schule studieren möchten, beginnen Sie regelmäßig mit dem Bachelorstudium, als erstes berufsqualifizierendes Studium und suchen sich hierfür Ihren gewünschten Bachelorstudiengang bei der Universität oder Hochschule aus.

Das Bachelorstudium dauert grundsätzlich drei bis vier Jahre (6 – 8 Semester) und setzt voraus, dass man bestimmte Module und Modulprüfungen besteht, für welche man Creditpoints (CP, ECTS) erhält. Das Bachelorstudium endet mit der Bachelorarbeit – Bachelorthesis – (manchmal ist zusätzlich nach der Prüfungsordnung auch ein Bachelorseminar oder Kolloquium erforderlich) und der Verleihung eines bestimmten akademischen Grades.

Um das Bachelorstudium erfolgreich zu beenden müssen Sie

  • bestimmte Module und Modulprüfungen (Klausuren und mündliche Prüfungen) erfolgreich bestanden haben,
  • die Bachelorarbeit erfolgreich bestanden haben.

Wenn Sie die erforderlichen Module und Modulprüfungen oder die Bachelorarbeit und damit die Bachelorprüfung nicht bestanden haben, dann erhalten Sie z.B. von der Universität (UNI) oder der Hochschule (Fachhochschule/Technische Hochschule) grundsätzlich einen Bescheid über das Nichtbestehen der Modulprüfung bzw. der Bachelorarbeit und zugleich über das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung und des Bachelorstudienganges (handelt es sich noch nicht um das endgültige Nichtbestehen, dann erfolgt die Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung oftmals ohne Bescheid über das Onlineportal der Universität oder Hochschule).

Gegen das Nichtbestehen

  • einer Modulprüfung (Klausur und mündliche Prüfung)
  • der Bachelorarbeit
  • des Bachelorstudienganges
  • der Bachelorprüfung

kann man Widerspruch oder Klage einlegen.

Bachelorprüfung nicht bestanden? Das sind die Möglichkeiten.

Wenn Sie die Bachelorprüfung nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Das gilt auch, wenn Sie die Modulprüfung (Klausur und mündliche Prüfung), die Bachelorarbeit, den Bachelorstudiengang nicht bestanden haben und durchgefallen sind. Denn auch dann kann man gegen das Nichtbestehen grundsätzlich Widerspruch einlegen.

Für die Einlegung des Widerspruchs (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) hat man grundsätzlich einen Monat Zeit. Die Frist beginnt, nachdem die Universität oder Hochschule bzw. das zuständige Prüfungsamt oder der Prüfungsausschuss einem mitgeteilt hat, dass man nicht bestanden hat. Diese Frist ergibt sich regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids über das Nichtbestehen. Fehlt eine solche Belehrung auf dem Bescheid oder im Onlineportal, dann hat man grundsätzlich ein Jahr Zeit den Widerspruch einzulegen).

Der Widerspruch muss bei der zuständigen Universität UNI/Hochschule (FH/TH) bzw. dem zuständigen Prüfungsausschuss eingelegt werden.

Zudem sollte der Widerspruch begründet werden, da sonst der Widerspruch abgelehnt werden wird.

Für eine ordentliche Begründung des Widerspruchs ist jedoch Akteneinsicht erforderlich, denn nur so kann die Prüfung auf Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler geprüft werden kann. Leider gewähren die Universitäten und Hochschulen dem Prüfling oftmals vor Ort nur 20 bis 30 Minuten Akteneinsicht und erlauben auch keine Kopien und Fotos. Dies ist keine vernünftige Akteneinsicht, da sich Fehler so nicht erkennen lassen. Demgegenüber bekommt der Anwalt vollständig die Akten übersandt und kann diese dann umfassend prüfen.

Es wird für das Widerspruchsverfahren dringend angeraten, sich durch einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Nur so kann verhindert werden, dass der Widerspruch abgelehnt wird und man ein Klageverfahren durchführen muss. Denn eine Klage kann derzeit leider 1-2 Jahre dauern.

Gerne legen wir für Sie den Widerspruch ein, prüfen die Akten und begründen den Widerspruch.

Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist Anwalt für Prüfungsrecht und auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und hat seit Jahren unzählige Fälle erfolgreich für seine Mandanten abgeschlossen. Er kennt die Fehler, die von den Universitäten und Hochschulen gemacht werden und kann so für Sie z.B. einen Wiederholungsversuch oder eine Verbesserung der Note erlangen. Er ist ihr Bachelorprüfung nicht bestanden Anwalt.

Klage einlegen gegen nicht bestandene Bachelorprüfung

Hat man Widerspruch eingelegt und wurde dieser von der Universität/Hochschule bzw. dem Prüfungsausschuss abgelehnt, dann erhält man über die Ablehnung einen Widerspruchsbescheid. Gegen die Ablehnung des Widerspruchs kann man dann grundsätzlich innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. EIne Klage ist zudem auch möglich, wenn die Universität/Hochschule, Prüfungsausschuss nicht innerhalb einer bestimmen Frist über den Widerspruch entscheidet.

Das Gericht prüft dann, ob der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Prüfung rechtswidrig ist, erhält man einen Wiederholungsversuch, eine Neubewertung oder eine Verbesserung der Note.

Da eine Klage derzeit 1-2 Jahre dauern kann, ist es sinnvoll, dass ein auf spezialisierter Anwalt die Klage durchführt.

Gerne führen wir die Klage für Sie durch.

Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist als Bachelorprüfung nicht bestanden Anwalt seit Jahren erfolgreich unterwegs und führt Klagen im Prüfungsrecht durch. Er kennt die Fehler, die von der Universität/Hochschule/Prüfer/Prüfern gemacht werden. Dadurch kann er für Sie z.B. einen Wiederholungsversuch oder Neubewertung erlangen.

Eilantrag und Vergleich

Des Weiteren kann Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler darauf hinwirken, dass – im besten Fall bereits nach Einlegung der Klage – beispielsweise ein Vergleich mit der Universität/Hochschule geschlossen wird und Sie zeitnah einen Wiederholungsversuch der Prüfung erhalten.

Manchmal ist es zudem erforderlich, dass man neben der Klage auch ein sogenanntes Eilverfahren vor Gericht einleitet. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat und die Universität/Hochschule Sie nicht weiterstudieren lassen will, obwohl man fristgerecht Widerspruch eingelegt hat. Gerne helfen wir Ihnen hierzu weiter.

Berufung und Beschwerde

Letztlich wäre gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts noch die Berufung oder die Beschwerde möglich. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht.

Wir haben unseren Hauptsitz in Köln, vertreten Sie jedoch gerne deutschlandweit.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung der Bachelorprüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

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Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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