Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben an einer Technischen Universität TU eine Prüfung, z.B. Modulprüfung, mündliche Prüfung, Klausur, Bachelorarbeit, Masterarbeit, nicht bestanden
- Widerspruch: Gegen die nicht bestandene Prüfung können Sie grundsätzlich Widerspruch beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt einlegen
- Klage: Lehnt die Technischen Universität TU den Widerspruch ab, kann man dagegen Klage einlegen
- Eilantrag und Eilverfahren: Ein Eilantrag ist teilweise erforderlich, wenn Sie weiterhin an den Prüfungen teilnehmen möchten
- Berufung und Beschwerde: Lehnt das Gericht die Klage oder den Eilantrag ab, kann man Berufung oder Beschwerde einlegen
Technische Universität TU Prüfung – Prüfung nicht bestanden
Wenn Sie an einer Technischen Universität studieren, welche ihren Schwerpunkt regelmäßig im Bereich der Ingenieurwissenschaften und der Naturwissenschaften hat und z.B. die Studienfächer Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Architektur, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen anbietet, müssen Sie bestimmte Prüfungen bestehen, um einen Bachelorabschluss oder Masterabschluss zu erhalten. Zu diesen Prüfungen zählen z.B. die Modulprüfung, mündliche Prüfung, Klausur, Bachelorarbeit, Masterarbeit usw. Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestehen, führt dies zum Nichtbestehen des Bachelorstudiengangs oder Masterstudiengangs und der Exmatrikulation.
Gegen nicht bestandene Prüfungen kann man grundsätzlich Widerspruch einlegen.
In Deutschland gibt es derzeit z.B. folgende Technischen Universitäten bei denen man Widerspruch gegen eine nicht bestandene Prüfung einlegen kann:
Technische Universität Berlin (www.tu.berlin)
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (www.b-tu.de)
Technische Universität Braunschweig (www.tu-braunschweig.de)
Technische Universität Chemnitz (www.tu-chemnitz.de)
Technische Universität Clausthal (www.tu-clausthal.de)
Technische Universität Darmstadt (www.tu-darmstadt.de)
Technische Universität Dortmund (www.tu-dortmund.de)
Technische Universität Dresden (www.tu-dresden.de)
Technische Universität Bergakademie Freiberg (www.tu-freiberg.de)
Technische Universität Hamburg (www.tuhh.de)
Technische Universität Ilmenau (www.tu-ilmenau.de)
Technische Universität Kaiserslautern (www.uni-kl.de)
Karlsruher Institut für Technologie (www.kit.edu)
Technische Universität München (www.tum.de)
Technische Universität Nürnberg (www.utn.de)
Hinweis: Da Technischen Universitäten und den dortigen Prüfern und dem Prüfungsausschuss oftmals Fehler unterlaufen, sollte gegen eine nicht bestandene Prüfung immer Widerspruch eingelegt werden. Gerne hilft Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler bei der Prüfungsanfechtung und Ihrem Widerspruch gegen eine nicht bestandene Prüfung, da er bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten hat.
Widerspruch – Technische Universität TU
Sollte Sie eine Prüfung an der Technische Universität TU nicht bestanden haben, dann teilt Ihnen das die TU regelmäßig in einem Online-Portal, per E-Mail oder, wenn Sie endgültig nicht bestanden haben, auch mit einem schriftlichen Bescheid mit.
Gegen das Nichtbestehen bzw. den Bescheid über die nicht bestandene Prüfung können Sie dann Widerspruch (wird oftmals falsch als Einspruch bezeichnet) einlegen.
Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen das Nichtbestehen der Prüfung mitgeteilt wurde, bei der Technischen Universität bzw. dem Prüfungsausschuss eingelegt werden. Sollte Ihnen das Nichtbestehen z.B. per E-Mail oder Online ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt worden sein, so hat man ausnahmsweise ein Jahr Zeit Widerspruch einzulegen.
Der Widerspruch sollte immer begründet werden, da die Technische Universität TU bzw. der Prüfungsausschuss den Widerspruch ohne eine Begründung regelmäßig ablehnen wird, da angeblich die Prüfer, die TU, der Prüfungsausschuss keine Fehler gemacht hätten.
Da eine ordnungsgemäße Begründung nur erfolgen kann, wenn zuvor Akteneinsicht genommen wurde, um „hinter die Kulissen“ zu schauen und die nicht bestandene Prüfung auf mögliche Fehler, also z.B. Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler zu überprüfen, ist eine Akteneinsicht zwingend erforderlich. Leider verweigern Technische Universitäten den Prüflingen, Studenten und Studentinnen regelmäßig eine umfassende Akteneinsicht und gewähren lediglich z.B. eine kurze Einsicht in die nicht bestandene Prüfung vor Ort, ohne Kopien usw. auszuhändigen. Demgegenüber erhält der Rechtsanwalt vollständige Akteneinsicht, also u.a. Kopien der Prüfung, Unterlagen des Prüfungsausschusses, Protokolle usw., sodass sich leider eine ordnungsgemäße Prüfungsanfechtung nur über einen Anwalt ausüben lässt.
Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die Technische Universität TU hinsichtlich der nicht bestandenen Prüfung durch.
Klage – Technische Universität TU
Wenn man einen Widerspruch bei der Technische Universität TU einlegt und diese den Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid zurückweist, weil sie der Auffassung ist, dass die Prüfung ordnungsgemäß gelaufen ist und rechtmäßig war, dann kann man gegen diesen Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einlegen.
Im Rahmen der Klage entscheiden dann Richter nochmals über das Vorliegen von Fehlern und die Rechtmäßigkeit der Prüfung. Dies kann, wenn das Gericht die Prüfung fehlerhaft findet, dazu führen, dass das Gericht z.B. eine Wiederholung der Prüfung, Neubewertung oder Verbesserung der Note feststellt.
Teilweise kann es zudem erforderlich sein zusätzlich noch Beschwerde, Berufung oder Eilverfahren einzulegen.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Fachhochschule, Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung an einer Technischen Universität TU wegen einer nicht bestandenen Prüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.