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Hochbegabung

Das Wichtigste in Kürze
  • Hochbegabte Kinder haben oftmals Probleme in der Schule und werden falsch beschult, weil die Hochbegabung von den Lehrerinnen und Lehrern nicht erkannt wird
  • Ein Erkennen der Hochbegabung und entsprechende Förderung und Beschulung des Kindes ist jedoch zwingend geboten, um dem Bildungsauftrag der Schule zu entsprechen
  • Helfen die Schulen nicht weiter, weil sie nicht wollen oder können, dann sollten sich die Eltern dringend an die entsprechende Stelle der Schulaufsichtsbehörde wenden
Hochbegabung

Wird eine Hochbegabung eines Kindes für außenstehende Dritte ausschließlich als ein Privileg und eine Wunschvorstellung gesehen, so stellt sich dies für die betroffenen Kinder und Eltern in der Kindergarten und Grundschulzeit nicht selten als Problem dar.

Hochbegabte Kindergarten- und Grundschulkinder kommunizieren und beschäftigen sich lieber mit Erziehern  bzw. Lehrern, als mit gleichaltrigen Kindern. Aufgrund der damit einhergehenden mangelnden Integration des hochbegabten Kindes in die Kindergartengruppe oder die Schulklasse und der fehlenden Anerkennung der anderen Kinder kommt es dann oftmals zu Schwierigkeiten bei dem Erlernen des Sozial- und Gruppenverhaltens und dem Ausschluss des hochbegabten Kindes aus dem Gemeinschaftsgefüge durch die anderen Kinder. Ist das hochbegabte Kind einmal in diese Position gedrängt, versucht es nicht selten die Aufmerksamkeit der anderen durch nicht regelkonformes Verhalten zu erlangen. Dieses Verhalten, welches sich z.B. in der Schule im Stören des Unterrichts oder der Übernahme der Rolle des Klassenclowns zeigt, festigt jedoch die vorherige Rolle und führt in der Regel zu einer schlechten Benotung in der Schule. Teilweise wird von diesem Verhalten auch auf ADS/ADHS geschlossen bzw. eine Erziehungsstörung angenommen, die wiederum als Anlass für die Einleitung eines sonderpädagogischen Förderbedarfsverfahrens herangezogen wird.

Des Weiteren kann die Hochbegabung dazu führen, dass die Kinder im Kindergarten und der Schule unterfordert sind. Hier besteht insbesondere in der Schule die Gefahr, dass die Kinder dem Unterricht nicht mehr folgen oder diesen stören, weil sie ihn als langweilig erachten bzw. diesbezüglich eine Kompensation suchen. Dieses Verhalten wirkt sich wiederum negativ auf die Beurteilung und Noten des Schülers aus und führt – im Verhältnis zu den Möglichkeiten des Schülers – regelmäßig zu schlechteren Abschlüssen. Letztlich kann dieses Verhalten sogar zu einem völlig unberechtigten und vermeidbaren Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf führen.

Bei einer Hochbegabung ist daher die Erkennung der Hochbegabung und die entsprechende Förderung und Unterstützung des Kindes für die ordnungsgemäße Entwicklung des Kindes unerlässlich. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne die richtige Förderung für Ihr Kind zu erlangen.

Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Schulrecht. So war Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler auch bereits zu Gast im Studio bei Stern TV und wurde dort zu schulrechtlichen Fragen interviewt – u.a. was Lehrer nicht dürfen.

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit Hochbegabung haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Schulrecht. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

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