Das Wichtigste in Kürze
- Prüfung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten nicht bestanden?
- Widerspruch kann grundsätzlich beim Prüfungsamt, Prüfungsausschuss, Gesundheitsamt eingelegt werden
- Klage: Gegen einen abgelehnten Widerspruch kann man grundsätzlich Klage beim Verwaltungsgericht einlegen
- Berufung: Die Berufung ist gegen ein abweisendes Urteil grundsätzlich möglich
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten – Ausbildung und Prüfung
Wenn Sie den Beruf der Ergotherapeutin oder des Ergotherapeuten ausüben wollen, dann müssen Sie eine dreijährige Ergotherapeuten-Ausbildung absolvieren. Die Prüfung richtet sich nach der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV). Unter anderem müssen Sie folgende Prüfungen bestehen:
- schriftliche Prüfung (u.a. in Allgemeine Krankheitslehre, Spezielle Krankheitslehre, Psychologie, Pädagogik, Behindertenpädagogik, Motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren),
- mündliche Prüfung (Biologie, Anatomie, Physiologie, Grundlagen der Ergotherapie),
- praktische Prüfung.
Prüfung nicht bestanden – Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie eine der vorgenannten Prüfungen zum letzten Mal nicht bestehen, dann haben Sie die ganze Ausbildung endgültig nicht bestanden und erhalten darüber einen Bescheid.
Gegen den Bescheid über das Nichtbestehen und die nicht bestandene Prüfung können Sie Widerspruch einlegen.
Kann man Widerspruch gegen eine nicht bestandene Ergotherapie Prüfung einlegen?
Ja, Sie können gegen eine nicht bestandene Ergotherapie Prüfung Widerspruch einlegen.
Wenn Sie die Ergotherapeuten Prüfung nicht bestanden haben, dann erhalten Sie vom Gesundheitsamt, z.B. Gesundheitsamt Köln, einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung. Auf diesem Bescheid sind die Fächer/Fächergruppen und die erreichten Noten aufgeführt, sodass ersichtlich wird, welche Prüfung bzw. Fächergruppe man bei der Ergotherapie Prüfung nicht bestanden hat.
Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch bei der Prüfungsbehörde, z.B. Gesundheitsamt der Stadt Köln, einlegen. Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Mit dem Widerspruch sollte zudem Akteneinsicht beantragt werden. Denn nur mit der Akteneinsicht lässt sich die Prüfung vollständig auf Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler überprüfen und schauen, ob die schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung oder praktische Prüfung rechtmäßig bzw. rechtswidrig waren.
Die Begründung des Widerspruchs kann dann anschließend nach der Akteneinsicht erfolgen. Hier ist es wichtig die Verfahrensfehler und materiell-rechtlichen Fehler der Prüfungsbehörde gegenüber aufzuzeigen. Denn nur so besteht überhaupt die Möglichkeit, dass die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch stattgibt und Sie z.B. eine Verbesserung der Note oder eine Wiederholungsprüfung erhalten. Der Begründung also eine wichtige Rolle zu.
Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren durch.
Kann man Klage einlegen?
Ja, man kann gegen eine nicht bestandene Ergotherapie-Prüfung klagen.
Wenn man Widerspruch eingelegt hat und das Gesundheitsamt den Widerspruch z.B. mit der Begründung zurückweist, dass Prüfung rechtmäßig gewesen sei und auch die Prüfer keine Fehler gemacht hätten, dann kann man gegen diesen Widerspruchsbescheid des Gesundheitsamtes Klage einlegen.
Das Gericht überprüft dann nochmals die vorgetragenen Fehler bzw. die Prüfung auf die Rechtmäßigkeit.
Zusätzlich besteht manchmal die Möglichkeit noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung ist Ihr Vorteil
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht.
Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung einer nicht bestandenen Ergotherapie Prüfung?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen.