HomeRechtsgebietePrüfungsanfechtungTechnische Hochschule TH Prüfung

Technische Hochschule TH Prüfung

Das Wichtigste in Kürze
  • Was kann man machen, wenn man an der Technischen Hochschule TH eine Prüfung nicht bestanden hat?
  • Widerspruch: Gegen die nicht bestandene Prüfung an der TH können Sie grundsätzlich Widerspruch beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt einlegen.
  • Klage: Wird der Widerspruch z.B. mit einem Widerspruchsbescheid abgelehnt, so kann dagegen Klage eingelegt werden
  • Eilantrag und Eilverfahren: Wenn Sie weiterstudieren möchten oder weiterhin an Prüfungen teilnehmen wollen, dann ist teilweise ein Eilverfahren erforderlich
  • Berufung und Beschwerde: Gegen ein abweisendes Urteil oder einen Beschluss ist die Berufung oder Beschwerde möglich

Technische Hochschule TH Prüfung nicht bestanden – was nun?

Sie studieren an der Technischen Hochschule TH mit dem Ziel einen Bachelorabschluss oder Masterabschluss zu erlangen. Um dieses Ziel zu erreichen müssen Sie eine Vielzahl von Prüfungen, z.B. mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Klausur, Modulprüfung, Bachelorarbeit, Masterarbeit, erfolgreich bestehen. An der Technischen Hochschule liegt der Schwerpunkt der Ausbildung und Prüfungen dabei regelmäßig in dem Bereich Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften. Wenn Sie an der Technischen Hochschule TH eine Prüfung nicht bestanden haben, dann kann dies unter Umständen nicht nur zum nicht bestehen der einzelnen Prüfung führen, sondern auch zum endgültigen Nichtbestehen des Bachelorstudiengangs oder Masterstudiengangs. Dann helfen wir Ihnen gerne weiter als Technische Hochschule TH Prüfung nicht bestanden Anwalt Winkler aus Köln.

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben sollten, kann man dagegen Widerspruch einlegen.

In Deutschland gibt es derzeit u.a. folgende Technische Hochschulen, bei denen gegen eine nicht bestandene Prüfung Widerspruch eingelegt werden kann:

RWTH Aachen (www.rwth-aachen.de)
Technische Hochschule Wildau (www.th-wildau.de)
Technische Hochschule Mittelhessen (www.thm.de)
Technische Hochschule Deggendorf (www.th-deg.de)
Technische Hochschule Ingolstadt (www.thi.de)
Technische Hochschule Nürnberg (www.th-nuernberg.de)
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (www.oth-regensburg.de)
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (www.oth-aw.de)
Technische Hochschule Köln (www.th-koeln.de)
Technische Hochschule Brandenburg (www.th-brandenburg.de)
Technische Hochschule Bingen (www.th-bingen.de)
Technische Hochschule Lübeck (www.th-luebeck.de)
Technische Hochschule Rosenheim (www.th-rosenheim.de)
Technische Hochschule Ulm (www.studium.hs-ulm.de)
Technische Hochschule Aschaffenburg (www.th-ab.de)
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (www.th-owl.de)

Hinweis: Technische Hochschulen führen Prüfungen oftmals fehlerhaft durch, sodass es sich lohnt gegen einen nicht bestandene Prüfung immer Widerspruch einzulegen. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten.

Kann man Widerspruch gegen nicht bestandene TH Prüfung einlegen?

Ja, gegen eine Prüfung der Technischen Hochschule, welche Sie nicht bestanden haben, können Sie Widerspruch einlegen.

Wenn Sie an einer Technischen Hochschule TH durch eine Prüfung gefallen sind, also dies nicht bestanden haben, dann bekommen sie von der Technischen Hochschule TH über das Nichtbestehen der Prüfung, z.B. Klausur, Modulprüfung, mündliche Prüfung, Bachelorarbeit oder Masterarbeit, eine Mitteilung. Diese Mitteilung erfolgt grundsätzlich durch die Eintragung in ein Online-Portal. In den Fällen des endgültigen Nichtbestehens erhalten Sie regelmäßig einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Gegen die nicht bestandene Prüfung bzw. den Bescheid über das Nichtbestehen können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgaben Widerspruch einlegen. Dies folgt regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids oder im Online-Portal. Fehlt eine solche Belehrung, dann hätte man grundsätzlich ein Jahr Zeit Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) einzulegen.

Der Widerspruch sollte immer begründet werden, denn ohne eine Begründung lehnt die Technische Hochschule bzw. die Prüfer und der Prüfungsausschuss den Widerspruch regelmäßig als unbegründet ab.

Für eine ordnungsgemäße Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Prüfung und Begründung des Widerspruchs ist eine Akteneinsicht erforderlich. Leider verweigern Technische Hochschulen den Prüflingen, dem Student, der Studentin oftmals eine umfassende Akteneinsicht und gewähren z.B. nur eine Akteneinsicht von ein paar Minuten vor Ort, ohne Kopien zu ermöglichen. Dies ist keine ordnungsgemäße Akteneinsicht, da sich die Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Fehler hinsichtlich des Rücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler, grundsätzlich nur erfassen lassen, wenn man vollständig die Akten, Protokolle usw. in Kopie übersandt bekommt und diese prüfen kann. Der Anwalt bekommt demgegenüber vollständig Akteneinsicht und kann daher das ganze Verfahren auf Fehler überprüfen.

Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandene Prüfung der Technischen Hochschule durch.

TH Prüfung nicht bestanden – kann man Klage einlegen?

Wenn man bei der Technischen Hochschule TH Widerspruch eingelegt hat, kann es sein, dass diese den Widerspruch zurückweist und einen entsprechenden Widerspruchsbescheid übersendet. Gegen diesen Widerspruchsbescheid und das Nichtbestehen der Prüfung kann man dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.

Das Verwaltungsgericht überprüft dann die nicht bestandene Prüfung auf alle vorgetragenen Fehler u.a. Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Prüfungsunfähigkeit usw. Anschließend kann es z.B. den Bescheid über das Nichtbestehen aufheben und eine Wiederholung der Prüfung, Neubewertung oder Verbesserung der Note anordnen.

Unter Umständen kann es erforderlich sein zusätzlich noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung als Technische Hochschule TH Prüfung nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Fachhochschule, Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung an einer Technischen Hochschule TH wegen einer nicht bestandenen Prüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir sind ihr Technische Hochschule TH Prüfung nicht bestanden Anwalt Dr. Winkler und beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
Mitglied im:
Kontakt
Tel.: 0221 – 630 614 80
Fax: 0221 – 630 614 809

winkler@rechtsanwaltskanzlei-winkler.de

© 2024 – Rechtsanwaltskanzlei DR. WINKLER