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Physiotherapie Prüfung

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben die Physiotherapie Prüfung nicht bestanden, z.B. die schriftliche Prüfung (u.a. Psychologie), mündliche Prüfung (Anatomie, Physiologie, Spezielle Krankheitslehre) oder praktische Prüfung
  • Widerspruch: Gegen die nicht bestandene Physiotherapie Prüfung kann man grundsätzlich Widerspruch beim Prüfungsamt, Prüfungsausschuss, Gesundheitsamt einlegen
  • Klage: Wird der Widerspruch abgelehnt, so kann dagegen grundsätzlich Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden
  • Berufung: Gegen ein abweisendes Urteil ist grundsätzlich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht möglich

Physiotherapie Prüfung – Prüfung nicht bestanden

Wenn Sie Physiotherapeutin oder Physiotherapeut werden wollen, dann müssen Sie eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Die Prüfung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV). Unter anderem müssen Sie folgende Prüfungen bestehen:

Wenn Sie eine der vorgenannten Prüfung letztmalig nicht bestehen, dann haben Sie die Ausbildung endgültig nicht bestanden.

Gegen den Bescheid über das Nichtbestehen und die nicht bestandene Prüfung kann man dann jedoch Widerspruch einlegen.

Widerspruch – Physiotherapie Prüfung nicht bestanden

Wenn Sie im Rahmen der Ausbildung zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeuten die Physiotherapie Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Gesundheitsamt, z.B. Gesundheitsamt Köln, einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung. Auf diesem Bescheid wird dann aufgegliedert, welchen Prüfungsteil Sie nicht bestanden haben und welche Noten Sie hier erreicht haben.

Gegen diesen Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Prüfungsbehörde, z.B. Gesundheitsamt der Stadt Köln, einlegen. Dies folgt aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die auf dem Bescheid am Ende aufgeführt ist.

Mit der Einlegung des Widerspruchs sollte Akteneinsicht beantragt werden. Denn nur mit der Akteneinsicht lässt sich die ganze Prüfung (schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung und praktische Prüfung) auf Fehler überprüfen.

Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann die Begründung des Widerspruchs erfolgen. Hier ist es wichtig die Verfahrensfehler und materiell-rechtlichen Fehler der Prüfungsbehörde gegenüber aufzuzeigen, damit dem Widerspruch abgeholfen wird und Sie z.B. eine Verbesserung der Note oder eine Wiederholungsprüfung zugesprochen bekommen. Der Begründung kommt dabei besondere Bedeutung zu, da nur mit einer Begründung sichergestellt werden kann, dass die Prüfungsbehörde die Prüfung auch nochmals ordnungsgemäß überprüft.

Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandene Physiotherapie Prüfung durch.

Klage – Physiotherapie Prüfung nicht bestanden

Sollte das Gesundheitsamt den Widerspruch zurückweisen oder ablehnen, weil es der Auffassung ist dass die Prüfung rechtmäßig war oder die Prüfer keinen Fehler gemacht haben, dann erhält man vom Gesundheitsamt einen Widerspruchsbescheid übersandt, mit welchem einem diese Entscheidung mitgeteilt wird.

Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann man dann innerhalb eines Monats Klage einlegen.

Zusätzlich besteht manchmal die Möglichkeit noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung einer nicht bestandenen Physiotherapie Prüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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