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Modulprüfung

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben eine Modulprüfung nicht bestanden - was nun?
  • Gegen die nicht bestandene Modulprüfung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss grundsätzlich beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt eingereicht werden
  • Wird der Widerspruch z.B. mit Widerspruchsbescheid von der Universität oder Hochschule zurückgewiesen, kann Klage erhoben werden
  • Im Einzelfall ist noch ein Eilantrag oder Eilverfahren bei Gericht einzulegen
  • Des Weiteren kann gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts grundsätzlich auch Berufung oder Beschwerde eingelegt werden

Modulprüfung nicht bestanden – was nun?

Im Studium an der Universität oder Hochschule muss man bestimmte Modulprüfungen absolvieren und bestehen, um das Bachelorstudium oder Masterstudium erfolgreich zu bestehen und zu beenden. Bei einer Modulprüfung handelt es sich um eine studienbegleitende Prüfung, für die eine Note sowie Leistungspunkte (CP, ETCS) vergeben werden und welche anschließend im Transcript of Records aufgeführt wird. Die Modulprüfung kann als einzelne Prüfung durchgeführt  werden (Modulabschlussprüfung) oder sich in mehrere einzelne Prüfungsleistungen (Teilmodulprüfungen/ Modulteilprüfungen/Kumulative Prüfungen) mit gleicher oder unterschiedlicher Prüfungsform aufteilen, z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, weitere Prüfungsformen (u.a. Projektarbeit, Hausarbeit). Wird eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, dann führt dies leider zum endgültigen Nichtbestehen des entsprechenden Bachelorstudiengangs oder Masterstudiengangs – dann helfen wir Ihnen gerne als Modulprüfung nicht bestanden Anwalt. Der Modulprüfung bzw. das Bestehen der Modulprüfung, kommt daher entscheidende Bedeutung für das Bestehen des Studiums zu. Daher stellt sich oftmals die Fragen, wenn man eine Modulprüfung nicht bestanden – was nun?

Kann ich gegen eine nicht bestandene Modulprüfung Widerspruch einlegen?

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen und eingelegt werden, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben (jedenfalls dann, wenn Ihnen zugleich in einer Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde, dass die Widerspruchsfrist einen Monat beträgt). Etwas anderes gilt nur dann, wenn Ihnen das Nichtbestehen ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde, was oftmals der Fall ist, wenn das Ergebnis „nicht bestanden“ (5,0) im Online Portal der Universität (bei der Uni Köln z.B. Klipps) oder der Hochschule (bei der TH Köln z.B. ILIAS) mitgeteilt wird. Dann würde grundsätzlich eine Jahresfrist gelten. Im Zweifel fragen Sie uns gerne.

Der Widerspruch sollte auch immer begründet sein, da er sonst abgelehnt wird.

Modulprüfung durchgefallen – kann ich dagegen Klage einlegen?

Wenn Sie durch eine Modulprüfung durchgefallen sind und der Widerspruch abgelehnt wurde, kann man dagegen Klage bei dem Gericht einlegen.

Darüber hinaus wären gegebenenfalls noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren möglich.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung als Modulprüfung nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie stellen sich die Frage: Modulprüfung nicht bestanden – was nun? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter, denn wir sind Ihr Modulprüfung nicht bestanden Anwalt aus Köln.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung der Modulprüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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