Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben eine Modulprüfung nicht bestanden
- Gegen die nicht bestandene Modulprüfung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss grundsätzlich beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt eingereicht werden
- Wird der Widerspruch z.B. mit Widerspruchsbescheid von der Universität oder Hochschule zurückgewiesen, kann Klage erhoben werden
- Im Einzelfall ist noch ein Eilantrag oder Eilverfahren bei Gericht einzulegen
- Des Weiteren kann gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts grundsätzlich auch Berufung oder Beschwerde eingelegt werden
Modulprüfung – nicht bestanden
Der Modulprüfung bzw. das Bestehen der Modulprüfung, kommt daher entscheidende Bedeutung für das Bestehen des Studiums zu. Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, dann stellt sich die Frage, was man machen kann?
Widerspruch – Modulprüfung nicht bestanden
Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen und eingelegt werden, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben (jedenfalls dann, wenn Ihnen zugleich in einer Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde, dass die Widerspruchsfrist einen Monat beträgt). Etwas anderes gilt nur dann, wenn Ihnen das Nichtbestehen ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde, was oftmals der Fall ist, wenn das Ergebnis „nicht bestanden“ (5,0) im Online Portal der Universität (bei der Uni Köln z.B. Klipps) oder der Hochschule (bei der TH Köln z.B. ILIAS) mitgeteilt wird. Dann würde grundsätzlich eine Jahresfrist gelten. Im Zweifel fragen Sie uns gerne.
Der Widerspruch sollte auch immer begründet sein, da er sonst abgelehnt wird.
Klage – Modulprüfung nicht bestanden
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, dann kann man gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Gericht einlegen.
Darüber hinaus wären gegebenenfalls noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren möglich.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung der Modulprüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.