Das Wichtigste in Kürze
- Modulprüfung nicht bestanden - Was nun?
- Gegen die nicht bestandene Modulprüfung kann Widerspruch eingelegt werden
- Wird der Widerspruch z.B. mit Widerspruchsbescheid von der Universität oder Hochschule zurückgewiesen, kann Klage erhoben werden
- Im Einzelfall ist noch ein Eilantrag oder Eilverfahren bei Gericht einzulegen
- Des Weiteren kann gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts grundsätzlich auch Berufung oder Beschwerde eingelegt werden
Modul nicht bestanden: Was nun?
Im Rahmen des Studiums an einer Universität oder Hochschule müssen bestimmte Modulprüfungen absolviert und bestanden werden, um das Bachelor- oder Masterstudium erfolgreich abzuschließen. Eine Modulprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, für die eine Note und Leistungspunkte (CP, ETCS) vergeben werden und die in das Transcript of Records aufgenommen wird.
Die Modulprüfung kann als einzelne Prüfung (Modulabschlussprüfung) durchgeführt werden oder sich in mehrere einzelne Prüfungsleistungen (Teilmodulprüfungen/Modulteilprüfungen/Kumulative Prüfungen) mit gleicher oder unterschiedlicher Prüfungsform, z.B. Klausur, mündliche Prüfung, sonstige Prüfungsform (z.B. Projektarbeit, Hausarbeit), aufteilen.
Das endgültige Nichtbestehen einer Modulprüfung hat leider das endgültige Nichtbestehen des entsprechenden Bachelor- oder Masterstudiengangs zur Folge.
Kann ich gegen eine nicht bestandene Modulprüfung Widerspruch einlegen?
Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen und eingelegt werden, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie die Prüfung nicht bestanden haben (jedenfalls dann, wenn Ihnen zugleich in einer Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde, dass die Widerspruchsfrist einen Monat beträgt). Etwas anderes gilt nur dann, wenn Ihnen das Nichtbestehen ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wurde, was oftmals der Fall ist, wenn das Ergebnis „nicht bestanden“ (5,0) im Online Portal der Universität (bei der Uni Köln z.B. Klipps) oder der Hochschule (bei der TH Köln z.B. ILIAS) mitgeteilt wird. Dann würde grundsätzlich eine Jahresfrist gelten. Im Zweifel fragen Sie uns gerne.
Der Widerspruch sollte auch immer begründet sein, da er sonst abgelehnt wird.
Modulprüfung durchgefallen – Kann ich dagegen Klage einlegen?
Wenn Sie durch eine Modulprüfung durchgefallen sind und der Widerspruch abgelehnt wurde, kann man dagegen Klage bei dem Gericht einlegen.
Darüber hinaus wären gegebenenfalls noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren möglich.
Sie haben Fragen zur Modulprüfung? Wir helfen Ihnen gerne.
Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.