HomeRechtsgebieteStudienplatzklageVoraussetzungen für eine Studienplatzklage

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Das Wichtigste in Kürze
  • Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung
  • Grundsätzlich Deutsche oder einer EU-Staatsangehörigkeit
  • Fristgerechter Antrag auf außerkapazitäre Zulassung – bei außerkapazitärer Studienplatzklage
  • Grundsätzlich die vorherige reguläre Bewerbung bei der Hochschule für das entsprechende Semester
  • Grundsätzlich die Erfüllung der erforderlichen (besonderen) Zugangsvoraussetzungen
  • Regelmäßig muss man dem Gericht eidesstattlich versichern, dass man in dem gewünschten Studiengang oder Studienfach keinen Studienplatz endgültig oder vorläufig inne hat, welchen man aufgegeben hat
  • Für höhere Semester entsprechende Anrechnungsbescheide
  • Es muss sich um eine öffentliche Hochschule handeln
Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Es gibt mehrere Voraussetzungen, die für die Zulässigkeit einer Studienplatzklage vorliegen müssen u.a.:

  • Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung
    Dies bedeutet grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife – Abitur – oder die Fachhochschulreife – Fachabitur. Mittlerweile ist jedoch auch teilweise die Aufnahme eines Studiums ohne diese Abschlüsse möglich, z.B. Sie haben eine  Meisterprüfung abgelegt,
  • Sie müssen grundsätzlich deutscher Staatsbürger sein
    Hiervon gibt es teilweise Ausnahmen, z.B. wenn in der Landesverfassung des jeweiligen Bundeslandes auch Ausländern das Recht auf Hochschulzulassung eingeräumt wird oder es Abkommen zwischen den Ländern gibt,
  • Es muss sich um eine öffentliche Hochschule handeln,
  • Die Bewerbung für den außerkapazitären Studienplatz muss fristgerecht eingereicht werden,
  • In bestimmten Bundesländern muss man sich vorher über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) regulär beworben haben.
  • Wenn die Universität/Fachhochschule/Hochchule eine Eignungsfeststellungsprüfung verlangt, muss diese oder müssen die bestimmten Voraussetzungen hierfür erfüllt sein.
  • Von einigen Verwaltungsgerichten wird die Auffassung vertreten, dass die Studienplatzklage nur zulässig ist, wenn das gewünschte Studienfach an keiner Hochschule in Deutschland zulassungsfrei studiert werden kann.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

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