Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben keinen Kitaplatz erhalten? Dann sollten Sie sich Ihren Kita Platz einklagen mit einer Kita Platz Klage
- Warum eine Kitaplatz Klage durchführen und sich den Kita Platz einklagen? Sie haben einen Rechtsanspruch auf einen Kita Platz
- Was versteht man unter einer Kitaplatz Klage? Man klagt sich vor Gericht einen Kita Platz oder Betreuungsplatz ein
- Wo ist der Rechtsanspruch für eine Kitaplatz und Betreuungsplatz geregelt? Im SGB VIII
- Wann kann eine Kitaplatz Klage durchgeführt werden? Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen
- Gegen wen richtet sich der Rechtsanspruch? Der Rechtsanspruch kann sich gegen die Stadt, Jugendamt, Kreis richten
- Voraussetzungen der Kitaplatz Klage?
- Was für Kitaplatz Angebot oder Betreuungsplatz Angebot ist zumutbar?
- Wie viele Betreuungsstunden kann ich beanspruchen?
- Wo muss die Kitaplatz Klage durchgeführt werden?
- Wie lange dauert eine Kitaplatz Klage?
- Kosten einer Kitaplatz Klage
- Erfolgsaussichten einer Klage
Kitaplatz Klage – Kita Platz einklagen
Wenn Sie keinen Kitaplatz oder Betreuungsplatz erhalten haben, dann können Sie grundsätzlich eine Kitaplatz Klage durchführen und sich ihren Kita Platz einklagen. Denn leider kommt es sehr oft vor, dass die Eltern dem örtlichen Jugendamt den Betreuungsbedarf ordnungsgemäß und frühzeitig anzeigen aber das Jugendamt, die Stadt, die Kontaktstelle für Kindertagespflege usw. den Eltern leider keinen Kitaplatz, Betreuungsplatz anbietet oder nicht zu dem gewünschten Betreuungsbeginn. Viele Eltern werden leider oftmals auch auf das nächste Jahr vertröstet und warten dann immer noch vergeblich auf den gewünschten Kita Platz. Die Kita Platz Klage bietet daher die Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Betreuungsplatz nach § 24 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) durch das Verwaltungsgericht geltend zu machen.
Kann man sich einen Kita Platz einklagen?
Ja, man kann sich einen Kitaplatz einklagen, wenn man keine Kita Platz erhalten hat. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, bestehen sehr gute Erfolgschancen sehr schnell einen Kita Platz zu erhalten. Gerne klagen wir Ihnen einen Kita Platz ein.
Warum eine Kitaplatz Klage und sich den Kita Platz einklagen?
Wenn Sie keinen Kita Platz oder Betreuungsplatz erhalten haben und auf diesen angewiesen sind oder nicht länger warten wollen, dann kann man den Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII auf einen Kita Platz oder Betreuungsplatz gerichtlich geltend machen.
Was versteht man unter einer Kitaplatz Klage?
Unter einer Kitaplatz Klage versteht man grundsätzlich die gerichtliche Durchsetzung des Rechtsanspruchs nach § 24 SGB VIII auf einen Kita Platz oder Betreuungsplatz mit einer Klage und/oder einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Wo ist der Rechtsanspruch für eine Kitaplatz und Betreuungsplatz geregelt?
Der Rechtsanspruch für eine Kitaplatz und Betreuungsplatz ist in § 24 SGB VIII geregelt.
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat jedes Kind im Alter von 1 – 3 Jahren einen Anspruch auf einen Kitaplatz, Kindergartenplatz oder einen Betreuungsplatz bei der Tagesmutter, Tagesvater und der Großtagespflege usw.
Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII hat jedes Kind mit Vollendung des 3 Lebensjahres ist bis zur Einschulung einen Anspruch auf einen Kita Platz
Wann kann eine Kitaplatz Klage durchgeführt werden?
Eine Kitaplatz Klage kommt z.B. grundsätzlich in Betracht, wenn
- Sie keinen Kita Platz oder Betreuungsplatz bekommen haben oder
- Sie einen Ablehnungsbescheid des Jugendamtes usw. erhalten haben (Ablehnungen der Kitas, Einrichtungen, Tagesmütter, Tagesväter sind unbeachtlich) oder
- Sie einen Widerspruchsbescheid vom Jugendamt usw. erhalten haben oder
- Sie gar keinen Bescheid/Ablehnungsbescheid usw. vom Jugendamt usw. erhalten haben.
Gegen wen richtet sich der Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen das örtliche Jugendamt, den Kreis, Kommune.
Voraussetzungen der Kitaplatz Klage?
Neben dem Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII sind bestimmte Voraussetzungen für eine Kitaplatzklage zu erfüllen. Die Voraussetzungen für eine Kitaplatz Klage können in den einzelnen Bundesländern variieren, da die Bundesländer unterschiedliche Kita-Gesetze haben. In Nordrhein-Westfalen sind wesentliche Voraussetzungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) aufgeführt, z.B. das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hinsichtlich der Betreuung des Kindes in einer Kita oder der Kindertagespflege, die Voraussetzungen für die Bedarfsanzeige (Frist) und Anmeldung des Kindes für einen Kitaplatz oder Betreuungsplatz. Diese Voraussetzungen müssen zwingend eingehalten werden, da das Gericht die Kitaplatzklage sonst ablehnen könnte. Die (zusätzliche) Einlegung eines Widerspruchs ist nur geboten, wenn zuvor ein Ablehnungsbescheid vom Jugendamt usw. erlassen wurde (Ablehnungen von Kitas usw. sind diesbezüglich unbeachtlich).
Was für Kitaplatz Angebot oder Betreuungsplatz Angebot ist zumutbar?
Was zumutbar ist, ist letztlich immer eine Frage des Einzelfalls (z.B. persönliche Situation, KFZ vorhanden usw.). Grundsätzlich haben Gerichte festgestellt, dass im städtischen Bereich Kitaplätze/Betreuungsplätze im Umkreis von 5 km oder 30-45 Minuten mit dem PKW/KFZ bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Für den ländlichen/außerstädtischen Bereich können nach der Rechtsprechung leider andere Maßstäbe gelten.
Wie viele Betreuungsstunden kann ich beanspruchen?
Grundsätzlich habe die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen 25, 35 und 45 Stunden für eine Betreuungszeit zu entscheiden. Die Gerichte differenzieren hier allerdings und machen den Anspruch für die Betreuungszeit von unterschiedlichen Faktoren abhängig. So haben z.B. U3 Kinder nach der Rechtsprechung grundsätzlich einen Anspruch auf mehr Betreuung als Ü3 Kinder. Auch muss bei Ü3 Kindern unter Umständen bei Gericht eine besondere Dringlichkeit für einen bestimmen Betreuungsbedarf dargelegt werden.
Wo muss die Kitaplatz Klage durchgeführt werden?
Die Kitaplatz Klage und das Eilverfahren sind vor dem örtlichen Verwaltungsgericht geltend zu machen.
Wie lange dauert eine Kitaplatz Klage?
Eine Kitaplatz Klage (Klage und Eilantrag), kann einige Wochen in Anspruch nehmen, d.h. es dauert meistens zwischen 1 – 6 Wochen bis eine Entscheidung des Gerichts vorliegt oder sich die Sache durch ein Platzangebot des Jugendamtes, der Stadt usw. erledigt hat.
Kosten einer Kitaplatz Klage
Die Kosten einer Kitaplatz Klage richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Grundsätzlich hat der „Verlierer“ des Gerichtsverfahrens die Kosten zu tragen, d.h. im besten Falle haben Sie keine Kosten zu tragen, sondern das Jugendamt übernimmt die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Die Gerichte bestimmen den Streitwert der Kindergartenplatzklage. Anhand dieses Streitwertes bestimmen sich die Kosten des Gerichtsverfahrens, d.h. in NRW konkret:
– Klage: grundsätzlich 540 EUR Kosten,
– Eilantrag: grundsätzlich 367 EUR Kosten.
Gerichtskosten entstehen bei Kitaplatz Klagen erfreulicherweise grundsätzlich nicht.
Erfolgsaussichten einer Klage
Liegen die Voraussetzungen nach § 24 SGB VIII und dem entsprechenden Kita-Gesetz vor, z.B. in NRW dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), dann bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten. Es bedarf hier jedoch letztlich immer einer Einzelfallprüfung.
Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Kindergarten und Kitarecht, der Kitaplatzklage und Kita Platz Klage. So war Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler auch bereits zu Gast im Studio bei Stern TV.
Sollten Sie Fragen zur Kitaplatzklage haben oder einen Anwalt für das Einklagen des Kita Platzes suchen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir führen Kitaplatz Klagen in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) durch, insbesondere auch in den Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bonn, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Aachen, Leverkusen, Neuss, Bergisch Gladbach, Siegen usw. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Kita-Recht (Kitaplatz Klage, Anwalt Köln). Wir freuen uns auf Sie. Ihr Anwalt für Kitaplatz Klage in NRW.