Das Wichtigste in Kürze
- Prüfung an der Fachhochschule nicht bestanden - Was man jetzt tun kann
- Widerspruch grundsätzlich möglich: Begründet mit einem Monat Frist
- Wird der Widerspruch von der FH, Prüfungsbehörde, Prüfungsausschuss zurückgewiesen, kann man gegen den Widerspruchsbescheid Klage einlegen
- Ein Eilantrag ist gegebenenfalls erforderlich, damit Sie das Studium weiterbetreiben und auch weiterhin an den Klausuren teilnehmen können
- Wird die Klage oder der Eilantrag abgewiesen, so kann man dagegen Berufung oder Beschwerde einlegen
Prüfung nicht bestanden – Was nun?
Die Fachhochschulen setzten im Studium den Schwerpunkt auf wissenschaftliche Grundlagen, Wissenstransfer und Technologietransfer und kooperieren oftmals mit Unternehmen. Auch hier ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Prüfungen bestehen und das Studium erfolgreich beenden können.
Sollten Sie durch eine FH Prüfung durchgefallen sein, dann helfen wir Ihnen gerne weiter
Alleine in Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit z.B. folgende öffentlich-rechtliche Hochschulen:
Fachhochschule Aachen (www.fh-aachen.de)
Fachhochschule Bielefeld (www.fh-bielefeld.de)
Hochschule Bochum (www.hochschule-bochum.de)
Hochschule für Gesundheit (www.hs-gesundheit.de)
Fachhochschule Dortmund (www.fh-dortmund.de)
Hochschule Düsseldorf (www.hs-duesseldorf.de)
Westfälische Hochschule (www.w-hs.de)
Hochschule Hamm-Lippstadt (www.hshl.de)
Fachhochschule Südwestfalen (www.fh-swf.de)
Hochschule Rhein-Waal (www.hochschule-rhein-waal.de)
Hochschule Niederrhein (www.hs-niederrhein.de)
Hochschule Ruhr West (www.hochschule-ruhr-west.de)
FH Münster (www.fh-muenster.de)
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (www.h-brs.de/de)
Wenn Sie an einer Fachhochschule FH studieren, dann müssen Sie verschiedene Prüfungen bestehen, z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Modulprüfung, Praktikum, Hausarbeiten, schriftliche Prüfung, Bachelorarbeit und Masterarbeit, um die Fachhochschule mit einem erfolgreichen Bachelorabschluss oder Masterabschluss zu verlassen. Es ist daher wichtig, die Prüfungen erfolgreich zu bestehen.
Wenn Sie eine Fachhochschule FH Prüfung nicht bestanden haben, können Sie gegen das Nichtbestehen Widerspruch einlegen.
Hinweis: Bei Prüfungen werden oftmals Fehler von der Fachhochschule FH gemacht. Es sollte daher immer Widerspruch gegen eine nicht bestandene Prüfung eingelegt werden. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten und hilft Ihnen gerne bei dem Widerspruch.
Widerspruch einlegen bei nicht bestandener FH Prüfung sinnvoll?
Gegen eine nicht bestandene Prüfung, unabhängig davon, ob diese im Online-Portal oder mit einem schriftliche Bescheid mitgeteilt wurde, kann man Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch ist grundsätzlich beim zuständigen Prüfungsausschuss einzulegen – dies folgt regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Nichtbestandenbescheid.
Der Widerspruch (wird teilweise fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Nichtbestehens eingelegt werden. Wenn Sie das Nichtbestehen ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt bekommen, dann hat man grundsätzlich ein Jahr Zeit Widerspruch einzulegen.
Der Widerspruch sollte immer begründet werden. Ohne eine Begründung wird der Widerspruch von der Fachhochschule FH bzw. dem Prüfungsausschuss regelmäßig abgelehnt, weil viele Prüfer eigene Fehler nur schwer eingestehen können und einfach mitteilen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und nicht rechtswidrig gewesen sei.
Allerdings kann ein Widerspruch nur dann umfassend und ordnungsgemäß begründet werden, wenn man Akteneinsicht genommen hat. Denn nur im Rahmen der Akteneinsicht lassen sich Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Fehler betreffend den Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler überprüfen. Da leider oftmals nur der Anwalt eine umfassende Akteneinsicht mit Kopien der Prüfungsunterlagen und Protokolle erhält und nicht die Studentin, der Student oder der Prüfling, kann eine ordnungsgemäße Überprüfung der Akten und eine Prüfungsanfechtung nur durch einen Anwalt erfolgen.
Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die Fachhochschule hinsichtlich der nicht bestandenen Prüfung durch.
Ist eine Klage gegen eine Fachhochschule FH Prüfung möglich?
Ja, wenn man bei der Fachhochschule aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung Widerspruch eingelegt hat und diese bzw. der Prüfungsausschuss den Widerspruch als unbegründet zurückweisen, dann kann man gegen den Widerspruchsbescheid noch Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.
Das Gericht überprüft dann nochmal die Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit des Nichtbestehens bzw. die vorgetragenen Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler, Gründen für den Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit usw. und kann dann z.B. den Bescheid über die nicht bestandene Prüfung aufheben und eine Wiederholung der Prüfung anordnen.
Soweit es erforderlich ist, können des Weiteren noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren eingelegt werden.