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Universität UNI Prüfung

Das Wichtigste in Kürze
  • Was kann man tun, wenn man eine Uni Prüfung nicht bestanden hat? Widerspruch und Klage einlegen
  • Wenn Sie an der Uni eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen
  • Klage: Wird der Widerspruch von der Uni zurückgewiesen (gds. mit Widerspruchsbescheid), dann kann man dagegen Klage einlegen
  • Eilantrag und Eiverfahren: Teilweise ist zusätzlich ein Eilantrag und Eilverfahren erforderlich, damit Sie weiter studieren können und auch an den weiteren Prüfungen teilnehmen können
  • Berufung und Beschwerde: Lehnt das Gericht die Klage oder den Eilantrag ab, kann dagegen Berufung oder Beschwerde eingelegt werden

Universität UNI Prüfung nicht bestanden – was kann man tun?

Wenn Sie an einer Universität Uni studieren, müssen Sie viele Prüfungen u.a. Modulprüfungen, Klausuren, mündliche Prüfungen, Bachelorarbeit, Masterarbeit usw. bestehen um den Studiengang erfolgreich mit einem Bachelor oder Master abzuschließen. Wenn Sie eine Uni Prüfung nicht bestanden haben, dann kann man dagegen Widerspruch (teilweise fälschlicherweise als Einspruch bezeichnet) einlegen – hier helfen wir Ihnen gerne als Universität UNI Prüfung nicht bestanden Anwalt. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn man eine Prüfung an der Universität endgültig nicht besteht und damit auch den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang endgültig nicht bestanden hat und exmatrikuliert wird.

Von den über 100 Universitäten in Deutschland gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit z.B. folgende öffentlich-rechtliche Universitäten bei denen man Widerspruch gegen eine nicht bestandene Prüfung einlegen kann:

Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen (www.rwth-aachen.de)
Universität Bielefeld (www.uni-bielefeld.de)
Ruhr-Universität Bochum (www.ruhr-uni-bochum.de)
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (www.uni-bonn.de)
Technische Universität Dortmund (www.tu-dortmund.de)
Universität Duisburg-Essen (www.uni-due.de)
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (www.uni-duesseldorf.de)
FernUniversität in Hagen (www.fernuni-hagen.de)
Deutsche Sporthochschule Köln (www.dshs-koeln.de)
Universität zu Köln (www.uni-koeln.de)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster (www.uni-muenster.de)
Universität Paderborn (www.uni-paderborn.de)
Universität Siegen (www.uni-siegen.de)
Bergische Universität Wuppertal (www.uni-wuppertal.de)

Hinweis: Universitäten, der Prüfungsausschuss, die Prüfer der Uni machen oftmals Fehler bei der Prüfung, sodass bei einer nicht bestandenen Prüfung immer Widerspruch eingelegt werden sollte, insbesondere, wenn man endgültig nicht bestanden hat. Gerne hilft Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler bei der Prüfungsanfechtung und Ihrem Widerspruch, da er bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten hat.

Kann ich Widerspruch gegen eine UNI Prüfung einlegen?

Ja, wenn Sie eine Prüfung an der Universität Uni nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Das Nichtbestehen bekommen Sie regelmäßig von der Universität in einem Online-Portal der Uni, per EMail oder, wenn Sie endgültig nicht bestanden haben, mittels eines schriftlichen Bescheids mitgeteilt.

Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgaben des Nichtbestehens der Prüfung eingelegt werden. Etwas anders gilt ausnahmsweise nur dann, wenn Sie das Nichtbestehen ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt bekommen haben, denn dann können Sie innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch sollte immer begründet werden. Denn ohne eine Begründung lehnt die Uni bzw. der Prüfungsausschuss den Widerspruch regelmäßig damit ab, dass die Prüfung ordnungsgemäß und ohne Fehler abgelaufen sei und die Prüfer keine Fehler gemacht hätten.

Eine ordnungsgemäße Begründung des Widerspruchs kann immer nur nach einer Akteneinsicht durchgeführt werden. Denn nur so lässt sich die Prüfung auf mögliche Fehler, also z.B. Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler überprüfen. Leider bekommt regelmäßig nur der Anwalt und nicht der Student, die Studentin, Prüfling, eine umfassende Akteneinsicht d.h. Einsicht in die Prüfungsunterlagen und Kopien der Prüfungsunterlagen und Protokolle übersandt, sodass eine ordnungsgemäße Prüfungsanfechtung nur durch einen Anwalt erfolgen kann.

Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die Universität hinsichtlich der nicht bestandenen Prüfung durch.

Klage gegen UNI Prüfung einlegen

Wird ein Widerspruch bei der Universität eingelegt und dort abgelehnt, dann kann man gegen die Ablehnung, d.h. den Widerspruchsbescheid, und das Nichtbestehen Klage bei dem Gericht einlegen. Das Gericht überprüft dann nochmals die Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit der nicht bestandenen Prüfung und die vorgetragenen Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Gründe für den Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit usw. Hält es die Prüfung für rechtswidrig, so kann es z.B. eine Wiederholung der Prüfung, eine Neubewertung oder eine bessere Note feststellen.

Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass zusätzlich noch Beschwerde, Berufung oder Eilverfahren eingelegt werden.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung als Universität UNI Prüfung nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Fachhochschule, Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung an einer Universität UNI wegen einer nicht bestandenen Prüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir sind ihr Uni Prüfung nicht bestanden Anwalt Dr. Felix Winkler und beraten Sie umfassend und helfen Ihnen gerne Ihre rechtlichen Interessen gegen die Uni durchzusetzen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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