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Warum eine Studienplatzklage?

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Studienplatzklage bietet eine rechtliche Möglichkeit den gewünschten Studienplatz zu bekommen, welchen man sonst nicht bekommen würde, weil z.B. der NC zu hoch ist oder CP fehlen
  • Deshalb kann man sich einen Studienplatz einklagen
Warum eine Studienplatzklage?

Seit Jahren steigt die Zahl der Bewerber für einen Studienplatz. Gleichzeitig werden die Anforderungen für die Zulassung zu einem Studienplatz (z.B. über die Anhebung des NC) erhöht, denn nur so werden die Hochschulen Herr über die Anzahl an Bewerbern. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da die Voraussetzungen und Anforderungen, welche die Arbeitgeber an ihre zukünftigen Mitarbeiter stellen, weiter stetig steigen. Um ein gewisses Gehalt zu erlangen, ist ein Studium und der Abschluss des Bachlors oder Masters fast unumgänglich. 

Wer nun die Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen nicht erfüllt und auch nicht über die Wartesemester (im medizinischen Bereich z.B. derzeit über 12 Semester) die Möglichkeit sieht, in naher Zukunft sein Wunschstudium zu beginnen, für den ist die Studienplatzklage das richtige Mittel, doch noch in kürzester Zeit studieren und mit dem Bachelorstudium beginnen zu können.

Gleiches gilt für den Masterstudiengang. Auch hier ist wegen den vorhergenannten Gründen in den nächsten Jahren weiter mit einer höheren Nachfrage zu rechnen. Die Studienplatzklage bietet die Möglichkeit Zeit und Lebenserhaltungskosten zu sparen und früher die berufliche Laufbahn zu beginnen.

Letztlich ermöglicht es einem die Studienplatzklage, sich nach einem bereits begonnenen Studium in ein höheres Semester eines anderen oder des gleichen Studienganges – auch vom Ausland ins Inland – einzuklagen (Quereinstieg).

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Sie haben Fragen zu Studienplatzklagen oder wünschen eine Beratung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Studienplatzklagen spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.

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Dr. Felix N. Winkler
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