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Anfechtung von Noten / Zeugnissen

Das Wichtigste in Kürze
  • Im Schulrecht können Noten und Zeugnisse regelmäßig mit Widerspruch, Beschwerde und Klage angegriffen werden
  • Ein Widerspruch gegen eine Zeugnisnote in der Schule ist dann möglich, wenn es sich bei der Note um einen Verwaltungsakt handelt
  • Einzelne Noten von Klausuren in der Schule, z.B. in der Grundschule, können in NRW grundsätzlich nicht mit Widerspruch angegriffen werden, sondern nur mit einer Beschwerde
 Anfechtung von Noten und Zeugnissen

Die Anfechtung von Noten und Zeugnissen kommt auch im Schulbreich Bedeutung zu. Denn in der Schule erfolgt die Leistungsbewertung der Schülerin/des Schülers grundsätzlich durch Noten. Die Noten sollen Aufschluss über den Stand des Lernprozesses der Schülerin/des Schülers hinsichtlich der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine mögliche Förderung zu geben. Sie setzen sich zusammen aus der mündlichen Mitarbeit und schriftlichen Leistungen. Am Ende des Schuljahres/Schulhalbjahres werden die erbrachten Leistungen für die einzelnen Fächer/Bereiche zusammenfassend in einem Zeugnis mit Noten bewertet und förmlich festgestellt.

Zu beachten ist, dass der Lehrerin/dem Lehrer bei der Vergabe von Noten ein sogenannter Beurteilungsspielraum zugebilligt wird, da es sich bei

der Notenvergabe um einen höchstpersönlichen Vorgang handelt, der von persönlichen Einstellungen und Erfahrungen der einzelnen Lehrerin/dem einzelnen Lehrer und der daraus folgenden pädagogischen Einschätzung geprägt ist. Dieser Beurteilungsspielraum kann von dem Gericht nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden ist, von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe missachtet worden sind oder die Lehrerin/der Lehrer sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Unabhängig von den rechtlichen Besonderheiten in Zusammenhang mit der gerichtlichen Überprüfung von Noten, sollten Sie, wenn Sie eine Note als unangemessen oder ungerechtfertigt erachten, eine rechtliche Beratung einholen. Denn den Noten kommt letztlich im Bezug auf die Zeugnisse, die Versetzung und den Schulabschluss eine erhebliche Bedeutung für die Zukunft Ihres Kindes zu.

Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Schulrecht. So war Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler auch bereits zu Gast im Studio bei Stern TV und wurde dort zu schulrechtlichen Fragen interviewt – u.a. was Lehrer nicht dürfen.

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit einer Anfechtung von Noten und Zeugnissen haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Schulrecht. Wir freuen uns auf Sie.

 

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Dr. Felix N. Winkler
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