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Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben eine Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung nicht bestanden - was nun?
  • Widerspruch gegen das Nichtbestehen der Online Prüfung einlegen beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt
  • Klage: Wird der Widerspruch abgelehnt, so kann man grundsätzlich Klage bei Gericht einlegen
  • Zudem kann teilweise ein Eilantrag und Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erforderlich sein
  • Gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts kann grundsätzlich auch Berufung oder Beschwerde eingelegt werden

Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung nicht bestanden – was nun?

Die Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen sowie Schulen und andere Einrichtungen wie IHK, HWK usw. führen mittlerweile Prüfungen auch Online oder elektronisch durch. So regeln entsprechende Gesetze (z.B. das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen) und Verordnungen und Satzungen (z.B. Prüfungsordnungen der Universitäten, Hochschulen usw.), dass eine Prüfung als Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online-Multiple-Choice-Klausur, Online Prüfung in digitaler Form und mündliche Prüfung in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden darf. Daher werden unter anderem an der Deutschen Sporthochschule – DSHS, an der Ruhr Universität Bochum – RUB, der Technischen Hochschule Dortmund, Universität Duisburg-Essen, der Universität Wuppertal, Universität Siegen und der RWTH Aachen, Prüfungen mit Moodle durchgeführt. Wird eine Online-Prüfung endgültig nicht bestanden, dann kann dies leider z.B. zum endgültigen Nichtbestehen des entsprechenden Bachelorstudiengangs oder Masterstudiengangs führen oder, dass man seinen Abschluss nicht erhält – dann helfen wir Ihnen gerne als Online-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung nicht bestanden Anwalt.

Wenn Sie eine Online Prüfung nicht bestanden haben, dann wird Ihnen dieses Ergebnis oftmals im Online Portal, per E-Mail oder, wenn man endgültig nicht bestanden hat mit einem Bescheid mitgeteilt und bekanntgegeben.

Dann stellt sich die Frage, was man dagegen tun kann, wenn man mit dieser Beurteilung nicht einverstanden ist.

Kann man Widerspruch gegen eine nicht bestandene Online Prüfung einlegen?

Ja, wenn Sie eine Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online-Multiple-Choice-Klausur oder eine sonstige Online Prüfung nicht bestanden haben, dann können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen.

Im Rahmen des Widerspruchs prüft man dann, ob materiell-rechtliche Fehler oder Verfahrensfehler vorliegen, die zur Rechtswidrigkeit der Prüfung und damit zur Aufhebung der Note „nicht bestanden“ oder Verbesserung der Note bzw. Neubewertung führen.

Der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses bei der Prüfungsbehörde eingelegt werden. Erfolgt keine Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsmittelbelehrung, so kann der Widerspruch innerhalb eines Jahres eingelegt werden.

Der Widerspruch sollte unbedingt begründet werden, da ausschließlich so die realistische Chance besteht, dass dem Widerspruch stattgegeben wird und man das gewünschte Ziel, z.B. Verbesserung der Note oder Aufhebung der Note mangelhaft/nicht bestanden, erreicht.

Eine ordentliche Begründung des Widerspruchs lässt sich grundsätzlich nur nach einer Akteneinsicht durchführen. Denn nur so kann man die ganze Prüfung und das ganze Verfahren auf Fehler prüfen. Leider erhalten Prüflinge von der Prüfungsbehörde oftmals nur eine sehr begrenzte Akteneinsicht, d.h. man darf sich z.B. vor Ort die Prüfung 20 bis 30 Minuten anschauen aber keine Fotos anfertigen und bekommt auch keine Kopien der Prüfung. Das ist keine ordnungsgemäße Akteneinsicht, die zu einem erfolgreichen Widerspruch führen kann, weil sich die Prüfung so nicht auf die Rechtmäßigkeit prüfen lässt. Demgegenüber erhält der Anwalt immer vollständige Akteneinsicht und bekommt die Akten (als Kopie) übersandt. Nur so lässt sich die Prüfung vollständig überprüfen.

Gerne führen wir als Online-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung nicht bestanden Anwalt für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online-Multiple-Choice-Klausur, Online Prüfung in digitaler Form und mündliche Prüfung in Form einer Videokonferenz usw. durch. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert und führt seit mehreren Jahren Prüfungsanfechtungen erfolgreich durch.

Ist eine Klage gegen Online Prüfung möglich?

Sollte der Widerspruch von der Prüfungsbehörde (Prüfungsamt, Uni, FH, IHK, HWK usw.) abgelehnt werden, dann kann man gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.

Darüber hinaus wären grundsätzlich noch eine Beschwerde, Berufung und das Eilverfahren möglich.

Täuschungsvorwurf, Täuschungsversuch – Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung

Bei Online-Prüfungen ergibt sich oftmals das Problem, dass die Universität, Hochschule, Fachhochschule usw. dem Student, der Studentin bzw. dem Prüfling einen Täuschungsvorwurf macht und die Prüfung als Täuschungsversuch mit „nicht bestanden“ 5,0 und dem Vermerk Täuschungsversuch bewertet.

Dies ist insofern ärgerlich, weil viele Prüflinge nicht täuschen und sich dann gegen den falschen Täuschungsvorwurf wehren müssen.

Um dieses Problem zu umgehen bzw. zu reduzieren, setzen viele Universitäten und Hochschulen mittlerweile auf Open Book Klausuren, d.h. alle Materialien, auch das Internet, sind erlaubt. Zudem erfolgt die Prüfung unter Videoaufsicht und dem Einsatz von Moodle und es werden oftmals Faktenfragen, welche sich über eine Internetrecherche schnell beantworten lassen würden, reduziert.

Kommt es dennoch zu einem falschen Täuschungsvorwurf der Universität, Hochschule, Fachhochschule usw. gegenüber dem Prüfling, muss er diesen nicht hinnehmen.

Gegen einen falsche Täuschungsvorwurf sollte deshalb immer Widerspruch eingelegt werden.

Gerne legen wir für Sie Widerspruch gegen den Täuschungsversuch und Täuschungsvorwurf ein und helfen Ihnen diesen aufheben zu lassen und eine ordnungsgemäße Beurteilung zu erhalten.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Täuschungsversuchen und Täuschungsvorwürfen erfolgreich mit Wiederspruch und Klage angegriffen. Sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Spezialisierung und Erfahrung als Online-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie stellen sich die Frage: Online Prüfung nicht bestanden – was kann man tun? Wir helfen Ihnen Widerspuch einzulegen und führen gerne das Verfahren für Sie durch. Denn wir sind Online Prüfung nicht bestanden Anwalt.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung einer Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

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Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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