Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler bei der Prüfungsanfechtung
- Bachelorprüfung
- Masterprüfung
- Modulprüfung
- Mündliche Prüfung
- Schriftliche Prüfung
- Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung
- Multiple Choice Verfahren – Antwortwahlverfahren
- Praktische Prüfung
- Staatsprüfung und Staatsexamen
- Lehramtsprüfung
- Arztprüfung Medizin
- Apothekerprüfung Pharmazie
- Polizeiprüfung
- Handwerkskammer Prüfung HWK
- Industrie- und Handelskammer Prüfungen IHK
- Meisterprüfung
- Gesellenprüfung
- Technische Hochschule Köln – TH Köln
- Universität Köln – Uni Köln
- Fachhochschule Prüfung FH
- Technische Hochschule TH Prüfung
- Universität UNI Prüfung
- Technische Universität TU Prüfung
- Promotion, Dissertation, Doktorarbeit
- Physiotherapie Prüfung
- Ergotherapie Prüfung
- Sonstige Prüfungen
Prüfungsanfechtung
Wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat, dann kann man diese Prüfung grundsätzlich mit Widerspruch, Klage, Eilverfahren und Beschwerde anfechten. Ziel ist es z.B. eine Verbesserung der Punktzahl zu erreichen, damit die Prüfung doch noch mit „bestanden“ bewertet wird, eine Neubewertung der Prüfung zu erlangen oder einen weiteren Wiederholungsversuch der Prüfung zu bekommen. Die Prüfungsanfechtung stellt dabei einen Bereich des Prüfungsrechts dar. Eine Prüfungsanfechtung ist gegen alle möglichen Arten von Prüfungen, z.B. schriftliche Prüfungen, Klausur, mündliche Prüfungen, praktische Prüfungen usw. und Prüfungsbehörden, z.B. Hochschulen, Universitäten, IHKs, HWK usw. möglich. So helfen wir Ihnen gerne z.B. bei der Prüfungsanfechtung von folgenden Prüfungen:
- Bachelorprüfung
- Masterprüfung
- Modulprüfung
- Mündliche Prüfung
- Schriftliche Prüfung
- Online-Klausur, Open-Book-Klausur, E-Klausur, Online Prüfung
- Multiple Choice Verfahren – Antwortwahlverfahren
- Praktische Prüfung
- Staatsprüfung und Staatsexamen
- Lehramtsprüfung
- Arztprüfung Medizin
- Apothekerprüfung Pharmazie
- Polizeiprüfung
- Handwerkskammer Prüfung HWK
- Industrie- und Handelskammer Prüfungen IHK
- Meisterprüfung
- Gesellenprüfung
- Technische Hochschule Köln – TH Köln
- Universität Köln – Uni Köln
- Fachhochschule Prüfung FH
- Technische Hochschule TH Prüfung
- Universität UNI Prüfung
- Technische Universität TU Prüfung
- Promotion, Dissertation, Doktorarbeit
- Physiotherapie Prüfung
- Ergotherapie Prüfung
- Sonstige Prüfungen
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden habe und durchgefallen sind, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir untersuchen Ihre Prüfung auf die Rechtmäßigkeit, Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler usw. und versuchen zu erreichen, dass Ihre Prüfung doch noch mit bestanden oder einer besseren Note bewertet wird oder einen weiteren Wiederholungsversuch oder eine Neubewertung erhalten.
Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise bei Prüfungsanfechtungen. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Da die Kanzlei Ihren Sitz in Köln hat, erfolgen viele Prüfungsanfechtungen bei den Prüfungsbehörden, Hochschulen, Universitäten, IHK, HWK usw. in den benachbarten Städten in NRW u.a. Düsseldorf, Dortmund, Essen, Aachen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Gelsenkirchen, Münster, Mönchengladbach, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten.
Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung und zu Ihrem konkreten Fall? Dann kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist im Prüfungsrecht auf den Bereich der Prüfungsanfechtung spezialisiert. Wir erörtern mit Ihnen Ihren Fall und Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihre rechtlichen Interessen auch gerne außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.