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Hochschulrecht

Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler im Hochschulrecht
  • Prüfungsanfechtung
  • Exmatrikulation
  • Doktorarbeit / Promotion
Einführung ins Hochschulrecht – Allgemeines und Besonderheiten

Das Hochschulrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit den Hochschulen. So sind die Organisation der Hochschulen und der Ablauf hochschulrechtlicher Verfahren in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Aus den Hochschulgesetzen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Hochschulen und deren Organe, die Angehörigen der Hochschulen und die Studenten.

Mit einem Großteil dieser Rechte und Pflichten werden alle Beteiligten des Hochschulwesens, bewusst oder unbewusst, tagtäglich konfrontiert. Einige Rechte und Pflichten sind den Beteiligten bekannt. So wissen beispielsweise Studenten, dass sie in einigen Fächern bestimmte Prüfungen absolvieren und bestehen müssen, um das Studium weiterführen zu können. Eine nähere Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten bleibt jedoch meistens aus und erfolgt nur dann, wenn das Studium „nicht so läuft wie geplant“. Gründe für ein ungeplant laufendes Studium gibt es genügend: Die Studentin/der Student möchte eine bestimmte Lehrveranstaltung besuchen, bekommt jedoch eine Absage, weil die Lehrveranstaltung ausgelastet sei; eine Prüfung wird als nicht bestanden gewertet und die Studentin/der Student fühlt sich ungerecht bewertet; die Studentin/der Student fragt sich, ob ein Rücktritt von der absolvierten Prüfung auch im Nachhinein noch möglich ist; die Studentin/der Student wird exmatrikuliert weil, eine Prüfung nicht bestanden worden sein soll oder weil der Studiengang ausläuft; das Prüfungsamt/die Hochschule verweigert der Studentin/dem Student die Herausgabe von Leistungsnachweisen; der Doktorand fällt durch das Promotionsverfahren.

Wir helfen Ihnen und vertreten Sie sehr gerne in allen Fragen zum Hochschulrecht, z.B.

Stellen sich während des Studiums solche Probleme, ist die Studentin/der Student aufgrund der komplexen Regelungen des Hochschulrechts meist mit der konstruktiven und erfolgreichen Auseinandersetzung des Hochschulrechts und der Lösung des Problems überfordert.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht. Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Hochschulrecht, dann kontaktieren Sie uns! Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Hochschulrecht. Wir freuen uns auf Sie.

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