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Staatsprüfung und Staatsexamen

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben die Staatsprüfung und Staatsexamen nicht bestanden - was nun?
  • Widerspruch gegen das Nichtbestehen der Staatsprüfung und des Staatsexamens einlegen
  • Klage: Wenn die Prüfungsbehörde, Prüfungsamt, LPA den Widerspruch zurückweist, kann man dagegen Klage einlegen
  • Eilantrag und Eilverfahren: Teilweise ist zudem ein Eilantrag und Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht erforderlich
  • Beschwerde und Berufung: Gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts kann grundsätzlich Berufung oder Beschwerde eingelegt werden

Staatsprüfung und Staatsexamen nicht bestanden – was nun?

In vielen Bereichen wird die Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss durchgeführt und abgenommen, sodass die Prüfung als Staatsprüfung oder Staatsexamen bezeichnet wird. Wird eine Staatsprüfung und Staatsexamen nicht bestanden, kann man diese grundsätzlich mindestens einmal wiederholen – hier helfen wir Ihnen gerne als Staatsprüfung und Staatsexamen nicht bestanden Anwalt. Eine solche Staatsprüfung erfolgt z.B. im/bei

  • Lehramt (Erste Staatsprüfung, Zweite Staatsprüfung),
  • Medizin (Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung),
  • Zahnmedizin (Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Zahnärztliche Prüfung),
  • Tiermedizin,
  • Rechtswissenschaften, Jura (Erste juristische Prüfung, Zweite Staatsprüfung),
  • Pharmazie (Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung),
  • Staatlich geprüfte/n Techniker/in,
  • Staatlich geprüfte/n Betriebswirt/in usw.

Die staatlichen Prüfungen sind in der Regel anspruchsvoll, sodass es leider immer Prüflinge gibt, welche die Prüfungen nicht bestehen.

Die jahrelange Tätigkeit und Erfahrung im Prüfungsrecht haben jedoch gezeigt, dass die Gründe für das Nichtbestehen der Prüfung nicht immer bei den Prüflingen liegen, sondern auch oftmals bei der Prüfungsbehörde und den Prüfern usw. Denn viele Prüfungen sind aufgrund von Verfahrensfehlern, materiell-rechtlichen Fehlern usw. schlicht und einfach rechtswidrig.

Wenn man daher eine Staatsprüfung oder Staatsexamen nicht bestanden haben sollte und dies mittels Bescheid von der Prüfungsbehörde mitgeteilt bekommt, lohnt sich oftmals ein Blick „hinter die Kulissen“ um festzustellen, dass die Prüfung rechtswidrig war.

Das richtige Mittel hierzu ist grundsätzlich zunächst der Widerspruch.

Kann man Widerspruch gegen das nicht bestandene Staatsexamen einlegen?

Ja, wenn Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen der Staatsprüfung oder des Staatsexamens erhalten haben, können Sie dagegen grundsätzlich zunächst Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe über das Nichtbestehen der Prüfung bei der Prüfungsbehörde (z.B. Landesprüfungsamt LPA), schriftlich eingelegt werden. Erfolgt die Mitteilung des Ergebnisses ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung, dann kann der Widerspruch ausnahmsweise auch innerhalb einer Jahresfrist eingelegt werden.

Damit ein Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, sollte der Widerspruch regelmäßig begründet und der Prüfungsbehörde die Fehler aufgezeigt werden. Denn ohne eine solche Begründung wird die Prüfungsbehörde den Widerspruch schnell als unbegründet zurückweisen.

Eine überzeugende und ordnungsgemäße Begründung kann nur erfolgen, wenn eine Akteneinsicht beantragt wird und die Prüfungsakten anschließend umfassend auf Verfahrensfehler, materiell-rechtlichen Fehler, Fehlern im Prüfungsprotokoll und der mündlichen Prüfung und sonstigen Mängel in der Prüfung usw. geprüft werden. Da oftmals nur der Anwalt eine umfassende Akteneinsicht und Übersendung der Prüfungsakten in Kopie oder im Original erhält, ist es in diesem Bereich regelmäßig unumgänglich, dass ein Anwalt die Akteinsicht und Überprüfung durchführt (der Prüfling erhält sehr oft kein ausreichendes Akteneinsichtsrecht und darf lediglich 20 – 30 Minuten die Unterlagen einsehen und erhält weder Kopien und noch darf er Fotos machen).

Aufgrund der Komplexität dieser Verfahren ist es anzuraten, dass ein erfahrener Anwalt für Prüfungsrecht die Prüfungsanfechtung durchführt.

Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandene Staatsprüfung oder das nicht bestandene Staatsexamen durch. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf das Prüfungsrecht spezialisiert und führt seit Jahren erfolgreich Prüfungsanfechtungen durch.

Kann man gegen eine Staatsprüfung und Staatsexamen Klage einlegen?

Ja. Lehnt die Prüfungsbehörde (z.B. Landesprüfungsamt, LPA, JPA) den Widerspruch ab, so erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgaben Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen. Das Verwaltungsgericht überprüft dann nochmals die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit des Verfahrens und gibt der Klage anschließend statt (d.h. beispielsweise, dass man die Prüfung besteht, man einen Wiederholungsversuch oder eine Neubewertung der Prüfung erhält) oder lehnt die Klage ab.

Im Einzelfall gibt es zudem die Möglichkeit Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung als Staatsprüfung und Staatsexamen nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise und Spezialisierung im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie sich die Fragen stellen, was Sie gegen eine nicht bestandene Staatsprüfung machen könnne, dann kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihr Staatsexamen nicht bestanden Anwalt aus NRW.

Wenn Sie Fragen zur Prüfungsanfechtung einer Staatsprüfung und Staatsexamensprüfung haben, dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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