HomeRechtsgebietePrüfungsanfechtungSonstige Prüfungen

Sonstige Prüfungen

Das Wichtigste in Kürze
  • Sie haben eine sonstige staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung nicht bestanden und fragen sich: was kann man jetzt tun?
  • Widerspruch: Gegen nicht bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen ist grundsätzlich Widerspruch möglich
  • Klage: Wird ein Widerspruch zurückgewiesen oder ist ein Widerspruchsverfahren nicht vorgesehen, dann kann gegen eine nicht bestandene Prüfung grundsätzlich Klage eingelegt werden
  • Eilantrag und Eilverfahren: Teilweise sind im Prüfungsrecht auch Eilanträge und Eilverfahren notwendig, wenn schnellstmöglich etwas erlangt werden muss
  • Berufung und Beschwerde: Gegen abweisende Urteile oder Beschlüsse ist grundsätzlich die Berufung bzw. der Antrag auf Zulassung der Berufung oder die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich

Sonstige staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung nicht bestanden

Wenn Sie eine sonstige staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung nicht bestanden haben sollten, dann kann man diese grundsätzlich mit Widerspruch, Klage usw. anfechten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung einer nicht bestandenen Prüfung? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
Mitglied im:
Kontakt
Tel.: 0221 – 630 614 80
Fax: 0221 – 630 614 809

winkler@rechtsanwaltskanzlei-winkler.de

© 2024 – Rechtsanwaltskanzlei DR. WINKLER