HomeAktuellesAllgemeinSCHULRECHT – Erfolgreiche Beschwerde vor dem OVG NRW: Vorrangiger Aufnahmeanspruch von katholischen Kindern nur für die wohnortnächste katholische Grundschule

SCHULRECHT – Erfolgreiche Beschwerde vor dem OVG NRW: Vorrangiger Aufnahmeanspruch von katholischen Kindern nur für die wohnortnächste katholische Grundschule

Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler konnte vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) erfolgreich eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (BG Köln) durchführen, sodass die Mandantschaft einen Aufnahmeanspruch auf der gewünschten katholischen Grundschule hat.

Der Beschluss hat wegweisende Bedeutung, da das OVG NRW für die städtischen katholischen Grundschulen in NRW festgestellt hat, dass „verfassungsrechtich ein Vorrang konfessionsgebundener Schülerinnen und Schüler auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule unabhängig von der Wohnungsnähe nicht geboten“ ist. „Soweit der Senat in der Vergangenheit demgegenüber vereinzelt vorrangige Ansprüche konfessionsgebundener Schülerinnen auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule unabhängig von dem in § 46 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW gesetzlich vorgegebenen Leitkriterium der Wohnungsnähe aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen hergeleitet hat, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2024 – 19 E 417/24 – juris Rn. 8, hält er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr fest“.

Das bedeutet, dass ein vorrangiger Aufnahmeanspruch für katholische Kinder an städtischen katholischen Grundschulen auf die wohnortnächste katholische Grundschule eingegrenzt ist.

Im hiesigen Fall führte das nach der Rechtsauffassung des OVG NRW dazu, dass die nicht katholische Mandantschaft zu Unrecht von der städtischen katholischen Grundschule mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass alle katholischen Kinder – auch diese für welche die streitgegenständliche katholische Grundschule nicht die nächstgelegene katholische Grundschule war -vorrangig aufzunehmen gewesen wären.

Die Mandantschaft erhält daher einen Platz an der gewünschten katholischen Grundschule.

Viel Spaß auf der Grundschule wünscht

Dr. Felix Winkler

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