Das Wichtigste in Kürze
- Keinen OGS-Platz erhalten? Dann können Sie Ihren Anspruch per Klage durchsetzen.
- Ist das möglich? Ja, ein OGS-Platz kann eingeklagt werden.
- Warum klagen? Weil Ihnen ein gesetzlicher Anspruch nach § 24 SGB VIII zusteht.
- Was bedeutet „OGS-Klage“? Sie machen Ihren Anspruch vor dem Verwaltungsgericht geltend.
- Wie läuft das ab? Klage und ggf. Eilantrag werden beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.
- Gegen wen richtet sich die Klage? Gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
- Wann ist eine Klage möglich? Sobald die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig nach einem Ablehnungsbescheid.
Unterstützung durch unsere Kanzlei
Wenn Ihnen ein OGS-Platz verweigert wurde, setzen wir Ihren Anspruch durch. Im Widerspruchsverfahren, mit Klage und auf Wunsch auch im Eilverfahren. Wir übernehmen alle Schritte, damit Ihr Kind so schnell wie möglich den benötigten Platz erhält.
Was kann man tun, wenn man keinen OGS-Platz bekommt?
Sie können Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und, falls nötig, den OGS-Platz vor Gericht einklagen. Wir unterstützen Sie in beiden Schritten.
Kann man einen OGS-Platz einklagen?
Ja. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, bestehen gute Chancen, den Platz gerichtlich zu erhalten. Wir übernehmen die Klageeinreichung für Sie.
Warum einen OGS-Platz einklagen?
Weil ein gesetzlicher Anspruch auf einen OGS-Platz besteht. Wer auf Betreuung angewiesen ist – beruflich oder aus pädagogischen Gründen – sollte diesen Anspruch auch durchsetzen.
Was ist eine OGS-Platz-Klage?
Eine OGS-Klage ist die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs aus § 24 SGB VIII. Meist wird neben der Klage auch ein Eilantrag gestellt, um schnell eine Entscheidung zu erreichen.
Wie läuft eine OGS-Klage ab?
- Liegt ein Ablehnungsbescheid vor, wird zuerst Widerspruch eingelegt.
- Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann Klage erhoben werden.
- Wenn kein Bescheid vorliegt, ist eine Klage auch ohne vorherigen Widerspruch möglich.
- Da reguläre Verfahren länger dauern können, wird häufig zusätzlich ein Eilantrag gestellt, damit das Gericht kurzfristig entscheidet und der Träger den Platz zuweisen muss.
Wir übernehmen den gesamten Ablauf und vertreten Sie vor Gericht.
Wo ist der Rechtsanspruch geregelt?
Der Anspruch ergibt sich aus § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Wann kann man eine OGS-Platz-Klage einreichen?
- Wenn der Antrag abgelehnt wurde,
- wenn kein Bescheid ergeht,
- oder wenn der Widerspruch erfolglos blieb.
Gegen wen richtet sich die Klage?
Die Klage richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, z. B. in Köln gegen die Stadt bzw. das örtliche Jugendamt.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 24 Abs. 4 SGB VIII. Zusätzlich können die Bundesländer durch eigene Regelungen Konkretisierungen vorgeben.
Wie lange dauert eine OGS-Klage?
Ein Eilverfahren kann zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen dauern. Die Dauer hängt u. a. von der Arbeitsgeschwindigkeit des Gerichts und dem Verhalten des Trägers ab. Ziel ist immer eine schnelle Entscheidung zugunsten Ihres Kindes.
Wie gut sind die Erfolgsaussichten?
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – nach § 24 Abs. 4 SGB VIII und den landesspezifischen Regelungen – stehen die Chancen erfahrungsgemäß sehr gut.