Prüfungsanfechtung

Prüfungsanfechtung

Jeder Student muss im Rahmen seines Studiums Prüfungen absolvieren. Die Prüfungen dienen dazu, den Erfolg des Studiums festzustellen. Mit der Abschlussprüfung soll zudem die Fähigkeit des Studenten festgestellt werden, in dem von ihm studierten Bereich beruflich tätig werden zu können. Wird eine Prüfung nicht bestanden und kann sie auch nicht durch eine andere Prüfung ausgeglichen werden, dann muss die Studentin/der Student das Studium in seinem Studiengang abbrechen. Den Prüfungen und der Prüfungsanfechtung kommen im Studium damit eine erhebliche Bedeutung zu.

Deshalb empfiehlt es sich, jede nicht bestandene Prüfung – die nicht durch eine Prüfung in einem anderen Fach ausgeglichen werden kann – einer rechtlichen Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu unterziehen.

Nicht selten kommt es vor, dass das Prüfungsverfahren gegen geltendes Recht verstößt. Fehler unterlaufen insbesondere bei dem Zulassungsverfahren zur Prüfung durch das Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule oder Universität (z.B. uni-koeln), der Durchführung der Prüfung und der Prüfungsentscheidung.

Werden Verfahrensfehler geltend gemacht, so führt dies nur dann zum Erfolg, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verfahrensfehler Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis gehabt hat. Hinzu kommt, dass dem Prüfling gegebenenfalls eine Rügepflicht obliegt. Werden Verfahrensfehler erfolgreich geltend gemacht, so führt dies alleine zu einer Wiederholung der Prüfung/des Prüfungsteils, bzw. zu einem neuen Prüfungsversuch. Eine Verbesserung der Note kann nicht erreicht werden.

Anders sieht es bei Mängeln im Rahmen der Leistungsbewertung (materiel-rechtliche Fehler) aus. Hier kann eine Neubewertung der Prüfungsleistung durch den Prüfer unter Beachtung der Auffassung des Gerichts verlangt werden. Eine eigene Benotung ist dem Gericht verwehrt. Dies folgt aus dem Beurteilungsspielraum, der den Prüfern obliegt. Der Beurteilungsspielraum beinhaltet höchstpersönliche Beurteilungen und Bewertungen, also z.B. das Aussuchen der Prüfungsaufgabe, die Gewichtung des Schwierigkeitsgerades der einzelnen Prüfungsteile, die Bewertung der Auswirkung eines Fehlers auf die Prüfungsleistung und die Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung. Das Gericht kann jedoch überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden ist, die Prüferin/der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe missachtet worden sind oder sich die Prüferin/der Prüfer von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

In Zusammenhang mit den genannten Aspekten stellt sich auch die Frage der Anfechtung einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit. Hier sind einige Besonderheiten zu beachten, die wir gerne mit Ihnen erörtern.

Wenn Sie gegen eine Prüfung vorgehen, wird dies nicht zu einer Verschlechterung der Bewertung der Prüfung führen. Denn hier besteht ein sogenanntes Verböserungsverbot.

Zur Prüfungsanfechtung im Einzelnen, können Sie sich auch auf unseren Seiten zum Prüfungsrecht informieren.

 

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht. Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Hochschulrecht, dann kontaktieren Sie uns! Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Hochschulrecht. Wir freuen uns auf Sie.

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