Schulrecht

Schüler haben Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den Schulgesetzen und Rechtsverordnungen – jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz und eigene hierzu erlassene Verordnungen. Aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen und der materiellen und prozessualen Besonderheiten stellt sich das Schulrecht für die Eltern, Schüler, aber auch für die Lehrer und Schulaufsicht, oftmals als eine undurchsichtige und unverständliche Materie dar. Dies führt oftmals dazu, dass schulrechtliche Entscheidungen gegenüber einer Schülerin/einem Schüler getroffen werden, die mit dem Schulrecht nicht vereinbar, also rechtswidrig sind. Diese Entscheidungen werden in der Regel von den Eltern und Schülern akzeptiert, da sie mit pädagogischen oder sonderpädagogischen Erwägungen oder einer entsprechenden Notwendigkeit für die Schülerin/den Schüler begründet werden und damit den Anschein der Rechtmäßigkeit erzeugen.

Soweit darf und muss es jedoch nicht kommen. Bedeutsame Entscheidungen die Ihre Kinder oder Sie betreffen, sollten immer einer professionellen und qualifizierten rechtlichen Kontrolle unterzogen werden. So können rechtswidrige Entscheidungen, die möglicherweise die Schullaufbahn und damit den Bildungsweg Ihrer Kinder negativ beeinflussen, außergerichtlich oder gerichtlich angegriffen und aufgehoben bzw. verhindert werden.

Als eine auf Schulrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass aufgrund der Komplexität sowie der formellen und materiellen Besonderheiten des Schulrechts der Erfolg im schulrechtlichen Mandat nur über eine individuell ausgerichtete Strategie und eine umfassende Sichtweise erfolgen kann. Vertrauen Sie unserer Erfahrung aus einer Vielzahl geführter Verfahren.

Wir sind ortsungebunden und werden für Sie gerne bundesweit tätig. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.