Schulrecht • Studienplatzklage • Hochschulrecht • Prüfungsrecht

Prüfungsrecht
Das Prüfungsrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte im Bezug auf eine Prüfung und dient der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Prüfung. Ob eine Prüfung rechtmäßig ist, lässt sich an den entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Normen feststellen, in welchen das ordnungsgemäße Prüfungsverfahren geregelt ist bzw. an welchen sich das ordnungsgemäße Prüfungsverfahren zu orientieren hat. Hierzu zählen im schulischen- und hochschulischen Bereich insbesondere das Schulgesetz und die hierzu erlassenen Verordnungen, das Hochschulgesetz mit den entsprechenden Verordnungen und das Grundgesetz.
Dem Prüfungsrecht kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn sowohl Schüler als auch Studenten müssen Prüfungen absolvieren und diese bestehen, um eine gute Note und einen erfolgreichen Abschluss zu erlangen. Für Studenten besteht diesbezüglich die Besonderheit, dass sie sogar unter Umständen ihr Studium abbrechen müssen – zwangsexmatrikuliert werden -, wenn sie bestimmte Prüfungen nicht bestehen.
Deshalb empfiehlt es sich jede nicht bestandene Prüfung, die Auswirkungen auf den weiteren schulischen oder hochschulischen Bildungsweg hat, einer umfassenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Besonderheiten und Probleme lassen sich im Prüfungsrecht im Wesentlichen in den Bereichen der Zulassung zur Prüfung (meist nur im hochschulischen Bereich relevant), dem Ablauf der Prüfung sowie der Prüfungsentscheidung/dem Bewertungsverfahren ausmachen. Auf einige wichtige Besonderheiten wollen wir in diesem Zusammenhang im Folgenden kurz eingehen.
Sie haben Fragen zum Prüfungsrecht und zu Ihrem konkreten Fall? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner für Prüfungsrecht. Wir erörtern mit Ihnen Ihren Fall und Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihre rechtlichen Interessen auch gerne außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.