Prüfung und Erstellung des Betreuungsvertrags für private Kindertagesstätten, Kitas und Kindergärten
Prüfung und Erstellung des Betreuungsvertrags für private Kindertagesstätten, Kitas und Kindergärten
Im Kita-Bereich werden zwischen der Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, Kita, Kindergarten) und den Eltern sogenannte Betreuungsverträge abgeschlossen, um die Rahmenbedingungen für die Betreuung zwischen der Einrichtung und dem Kind/den Eltern festzulegen. Diese Betreuungsverträge dienen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten und können bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen der Einrichtung und den Eltern, bei Kündigungen, Betreuungsfragen, Schließzeiten usw. erhebliche Bedeutung erlangen. Es ist daher sinnvoll und ratsam bestimmte Punkte im Betreuungsvertrag zu regeln, damit über diese Punkte von vorneherein Klarheit und Sicherheit für die Einrichtung und die Eltern besteht und sich Streitigkeiten verhindern lassen. Dies gilt insbesondere für Betreuungseinrichtungen in freier Trägerschaft, also private Kitas, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Träger, Vereine usw.), da sich – anders als bei dem öffentlichen Träger (Stadt, Kommune usw.) – eine mögliche Rechtsstreitigkeit gegebenenfalls direkt gegen die Einrichtung, also z.B. Verein, Elterninitiative, richtet und dieser für einen möglichen Schaden aufzukommen hat. Für die Prüfung und Erstellung des Betreuungsvertrags für private Kindertagesstätten, Kitas und Kindergärten sind wir die richtigen Ansprechpartner, da wir in diesem Bereich spezialisiert sind.
Zu den wichtigen Punkten, welche geregelt sein sollten, gehören z.B. die Regelung der wöchentlichen Öffnungszeiten, Schließzeiten und Betreuungszeiten, Bestimmung der Leistungsinhalte, der Vertragsbeginn, die Beendigung des Vertrags durch eine außerordentliche fristlose und ordentliche Kündigung, Ausführungen zum Datenschutz, Betreuungskosten, Essensgeld, Informationen zum Krankheitsfall, der Abholung des Kindes usw.
Gerne übernehmen wir für Sie
- die rechtliche Prüfung Ihres bestehenden Betreuungsvertrags,
- die Erstellung eines Betreuungsvertrag
Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Kita- und Kindergartenrecht. So wurde Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler u.a. auch bereits zu Kita-rechtlichen Fragestellungen im Fernsehn interviewt.
Sie möchten einen Betreuungsvertrag für eine Kita, Kindertagespflege oder Kindergarten prüfen oder erstellen lassen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf Kita- und Kindergartenrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen gerne weiter.