Elternbeiträge
Elternbeiträge
Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann das Jugendamt für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) erheben. Diese werden in einer Satzung festgeschrieben. Werden Elternbeiträge erhoben, muss jedoch eine soziale Staffelung erfolgen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit berücksichtigt.
Das Jugendamt kann Ausnahmen von der Beitragspflicht vorsehen. So kann es z.B. Beiträge ermäßigen oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorsehen.
Wenn Sie einen Bescheid über Elternbeiträge erhalten haben und damit nicht einverstanden sind, dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Hier kommen Sie zu einer kostenlosen Mustervorlagen für den Widerspruch gegen Elternbeiträge: www.einspruch-widerspruch.de/muster/widerspruch/kita-elternbeitrag-kita-gebuehren-widerspruch
Hinweis: Leider nehmen wir selbst keine Prüfung von Bescheiden über Elterngeldbeiträge usw. vor und können diesebezüglich auch leider keine Fälle annehmen.