Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Alle Studenten kennen das Problem: Vor jedem Semester müssen sie sich für die angebotenen Kurse bewerben. Bei einem Großteil der Kurse gibt es mehr Nachfragen als angebotene Plätze, so dass fast keine Studentin/kein Student alle die von ihr/ihm gewünschten Kursplätze erhält. Dies führt

Tafel mit Problem und Lösung

unter Umständen zu einer erheblichen Verlängerung des Studiums, wenn die Studentin/der Student sich über mehrere Semester hinweg vergeblich für den gewünschten (Pflicht-)Kurs bewirbt.

Daneben kann das Problem auftreten, dass man zwar den Kurs oder die Lehrveranstaltung besucht hat aber die Prüfungen (Klausur usw.) nicht mitschreiben oder daran teilnehmen darf, weil die Universität oder Hochschule die Zulassungsvoraussetzungen als nicht gegeben sieht. Dies ist z.B. der Fall, wenn man eine andere Klausur letztmalig nicht bestanden hat und die Universität oder Hochschule davon ausgeht, dass nunmehr das Studium beendet sei. Hier kann unter Umständen bereits ein Widerspruch für Klarheit sorgen.

Wir möchten Ihnen hier helfen, schnellstmöglich den/die von Ihnen gewünschten Kurs/e besuchen zu können und an den Prüfungen teilnehmen zu können.

 

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht. Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Hochschulrecht, dann kontaktieren Sie uns! Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Hochschulrecht. Wir freuen uns auf Sie

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