Herausgabe von Leistungsnachweisen

Herausgabe von Leistungsnachweisen

Besteht die Studentin/der Student eine Klausur, Seminar oder eine sonstige Prüfung erhält sie/er über die von ihr/ihm erbrachte Leistung einen

Studenin lernt

Leistungsnachweis. Teilweise wird Studenten allerdings der entsprechende Leistungsnachweis vorenthalten. Nicht selten werden von der Hochschule, dem Prüfungsamt oder dem Dozenten keine Gründe für dieses Verhalten dargelegt. Viele Studenten sind jedoch auf eine zügige Herausgabe von Leistungsnachweise angewiesen, weil sie sich z.B. im Rahmen eines Hochschul- oder Studiengangwechsels Leistungen anrechnen lassen wollen oder weil sie sich für eine Prüfung anmelden möchten.

Verlaufen ihre Bemühungen die entsprechenden Leistungsnachweise zu erhalten nicht erfolgreich, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht. Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Hochschulrecht, dann kontaktieren Sie uns! Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Hochschulrecht. Wir freuen uns auf Sie.