Exmatrikulation
Exmatrikulation
Die ungewollte Exmatrikulation gehört zu den unerfreulichsten Ereignissen, die im Rahmen des Studiums passieren können.
Für die Hochschulen (z.B. Technische Hochschule Köln, www.th-koeln.de) und Universitäten (z.B. Universität Köln, www.uni-koeln.de) gibt es viele Gründe für eine Exmatrikulation, z.B.
- wenn der Semesterbeitrag verfristet, nicht vollständig oder gar nicht bezahlt
worden ist, - eine (nicht ausgleichbare) Prüfungen letztmalig nicht bestanden worden ist,
- ein Studiengang ausläuft.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!
Sollten Sie durch die Hochschule/Universität exmatrikuliert worden sein und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exmatrikulation haben, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Hochschulrecht. Wir freuen uns auf Sie. Wir überprüfen Ihre Exmatrikulation auf ihre Rechtmäßigkeit.