Doktorarbeit / Promotion

Doktorarbeit und Promotion

Nach dem Studium haben Studenten mit besonders guten Abschlüssen die Möglichkeit, sich durch ein anschließendes Promotionsverfahren weiter zu

Lehrer, Dozent

qualifizieren. Die Promotion muss dabei grundsätzlich an einer Universität durchgeführt werden, da Fachhochschulen kein eigenes Promotionsrecht haben. Das Promotionsverfahren ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Zu den wesentlichen und rechtlich interessanten Verfahrensabschnitten gehören insbesondere die Promotionszulassung, das Promotionsbewertungsverfahren und die Promotionsbewertung. In diesen Verfahrensabschnitten kann es zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, welche Auswirkungen auf den weiteren Verfahrensablauf haben (bzw. haben können). Im für die Studentin/den Studenten schlimmsten Fall steht der erfolgreiche Abschluss des Promotionsverfahrens auf dem Spiel.

Wir helfen Ihnen weiter, wenn sich Ihnen rechtliche Probleme bei Ihrem Promotionsverfahren stellen.

 

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht. Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Hochschulrecht, dann kontaktieren Sie uns! Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Hochschulrecht. Wir freuen uns auf Sie.