Dienstrecht (Bewerbung/Konkurrentenklage, Disziplinarrecht/Disziplinarverfahren)
Dienstrecht – Bewerbung, Konkurrentenklage, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren
Das Dienstrecht des Hochschulpersonals findet seine wesentlichen Grundlagen in den Art. 2, 3, 5, 9, 12 und 33 GG. Neben dem Grundgesetz ist das
Dienstrecht auch in den jeweiligen Hochschulgesetzen (HG) der Länder geregelt. So finden sich z.B. in § 36 ff HG NRW Ausführungen zu den Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.
Offenbaren sich bei der rechtlichen Prüfung des Auswahl- und Einstellungsverfahrens  Mängel, können diese im Rahmen einer sogenannten Konkurrentenklage geltend gemacht werden. Ziel der Konkurrentenklage ist es, die Besetzung der vakanten Stelle mit einem Mitbewerber zu verhindern und selbst für die Stelle berufen zu werden.
Daneben können sich im Laufe des hochschulrechtlichen Dienstverhältnisses auch disziplinarrechtliche Fragen ergeben. Die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen bilden die Disziplinar- oder Beamtengesetze der Länder.
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