Baurecht

Baurecht, Baustelle

Baurecht

Das Baurecht regelt – einfach ausgedrückt – das Erbauen/die Bebauung von baulichen Anlagen, Bauprodukten, Grundstücken und andere Anlagen und Einrichtungen. Aus dem Baurecht ergeben sich Rechte und Pflichten für den Bürger und die Baubehörde, die im Baugesetzbuch (BauGB) und den jeweiligen Landesbauordnungen, z.B. der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW), geregelt sind.

Möchte z.B. ein Bürger ein Haus bauen, so muss er zunächst eine Baugenehmigung bei der Baubehörde beantragen (eine Baugenehmigung bedarf es nicht bei genehmigungsfreien Bauten). Wird die Baugenehmigung von der Behörde abgelehnt, kann gegen den Ablehnungsbescheid mit einem Widerspruch (der Widerspruch wurde teilweise in den Bundesländern abgeschafft) oder einer Klage vorgegangen werden.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie gerne u.a. außergerichtlich oder gerichtlich:

  • bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Bauordnungsverfügung/Baugenehmigung,
  • wenn Sie eine Baugenehmigung erhalten wollen,
  • wenn Sie eine Stilllegungsverfügung, Abbruchverfügung oder Nutzungsuntersagungsverfügung erhalten haben,
  • bei der Androhung oder Durchsetzung von Zwangsmitteln und der sofortigen Vollziehung von bauordnungsrechtlicher Verfügungen,
  • wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben.

Des Weiteren begleiten wir Sie gerne rechtlich – auch vor Ort – bei Bauvorhaben oder bei der Vermittlung, Vermietung oder Verkauf von Immobilien (Häusern, Wohnungen, Grundstücken etc.). Gerne überprüfen wir auch die Rechtmäßigkeit der Immobilienmaklerprovision / Vermittlungsprovision / Courtage, des Maklervertrags oder sonstige Aspekte im Zusammenhang mit dem Maklergeschäft.

In diesem Zusammenhang verweisen wir gerne auf die Kooperation mit der Steuerberaterkanzlei WINKLER, die zur Beantwortung von in steuerlichen Fragen herangezogen und tätig werden kann.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.