HomeRechtsgebieteSchulrechtSchulwechsel

Schulwechsel

Das Wichtigste in Kürze
  • Es besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit auf eine andere Schule zu wechseln, also ein Wechsel innerhalb der gleichen Schulform (auch Schulart genannt)
  • Ein Schulwechsel soll jedoch grundsätzlich nur in Ausnahmefälle im laufenden Schuljahr erfolgen
  • Ein Ablehnung der Aufnahme durch die neue Schule kann regelmäßig nur aus bestimmten Gründen erfolgen, u.a. keine freien Plätze, fehlender Förderschwerpunkt usw.
 Schulwechsel

Ein Schulwechsel, also ein Wechsel innerhalb der gleichen Schulform (auch Schulart genannt), z.B. Grundschule, kann verschiedene Gründe haben, z.B. Unzufriedenheit/Probleme mit Lehrern und/oder Schülern der besuchten Schule, Mobbing, ein Umzug in einer andere Stadt oder ein anderes Bundesland.

Entscheiden sich die Eltern für einen Schulwechsel ihres Kindes, so werden sie meist mit folgenden Problemen konfrontiert:

  • die Schulleiterin/der Schulleiter der bisher besuchten Schule widerspricht einem Schulwechsel;
  • die Schulleiterin/der Schulleiter der Schule, an welcher die Eltern ihr Kind anmelden wollen, lehnt die Aufnahme ab;
  • nach einem Umzug in ein anderes Bundesland wird die Aufnahme in eine der bisherigen Schullaufbahn der Schülerin/des Schülers entsprechende Klasse/Schulform von der dort ausgesuchten Schule mit der Begründung  der fehlenden gleichwertigen Berechtigungen abgelehnt.

Hier stellt sich jeweils die Frage, ob das Handeln der Schulleiterin/des Schulleiters bzw. der Schule rechtmäßig ist. Diese Fragen lassen sich rechtlich überprüfen, da die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Schule und den Wechsel in eine andere Schule in den jeweiligen Schulgesetzen und Rechtsverordnungen der Länder normiert sind.

Bei der rechtlichen Erörterung der Probleme im Zusammenhang mit einem Schulwechsel und der Besprechung der Rechtsmittel und deren möglichen Erfolgsaussichten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Schulrecht. So war Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler auch bereits zu Gast im Studio bei Stern TV und wurde dort zu schulrechtlichen Fragen interviewt – u.a. was Lehrer nicht dürfen.

Sollten Sie Fragen zum Schulwechsel haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Schulrecht. Wir freuen uns auf Sie.

 

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
Mitglied im:
Kontakt
Tel.: 0221 – 630 614 80
Fax: 0221 – 630 614 809

winkler@rechtsanwaltskanzlei-winkler.de

© 2024 – Rechtsanwaltskanzlei DR. WINKLER