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Hausverbot für Eltern

Das Wichtigste in Kürze
  • Bekommen Sie als Eltern Hausverbot von der Schule, dann können Sie gegen dieses Hausverbot Widerspruch einlegen.
  • Die Schule bzw. Schulaufsichtsbehörde prüft dann ihren Widerspruch und hebt dann das Hausverbot auf oder hält dieses aufrecht – dagegen wäre dann Klage möglich
Hausverbot für Eltern

Der reibungslose Ablauf des täglichen Schulbetriebes erfordert bestimmte Regelungen. Eine der bedeutsamsten Regelungen ist in diesem Zusammenhang das Hausrecht und das Hausverbot für Eltern. Das Hausrecht beinhaltet unter anderem auch das Recht der Schulleiterin/des Schulleiters gegenüber Eltern (und Schülern) ein Betretungsverbot des Schulgeländes (Hausverbot)
auszusprechen. Wird ein solches Hausverbot gegen die Eltern ausgesprochen, so stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit des Hausverbotes und welche Möglichkeiten bestehen gegen ein solches rechtlich vorzugehen.

Hier helfen wir Ihnen gern weiter und beraten Sie hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines Hausverbotes der Schulleiterin/des Schulleiters und die Möglichkeiten gegen ein solches erfolgreich vorzugehen.

Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Schulrecht. So war Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler auch bereits zu Gast im Studio bei Stern TV und wurde dort zu schulrechtlichen Fragen interviewt – u.a. was Lehrer nicht dürfen.

Sollten Sie Fragen zu einem Hausverbot haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Schulrecht. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

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Dr. Felix N. Winkler
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50672 Köln

 
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