Bewertungsverfahren

Neben den Verfahrensfehlern können aber auch Mängel bei der Leistungsbewertung vor Gericht erfolgreich angegriffen werden.

Bei der schul- und hochschulischen Leistungsbewertung ist jedoch zu beachten, dass der Prüferin/dem Prüfer ein sogenannter Beurteilungsspielraum eingeräumt wird. Dieser Beurteilungsspielraum beinhaltet höchstpersönliche Beurteilungen und Bewertungen, z.B. das Aussuchen der Prüfungsaufgabe, die Gewichtung des Schwierigkeitsgerades der einzelnen Prüfungsteile, die Bewertung der Auswirkung eines Fehlers auf die Prüfungsleistung, die Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung. Aufgrund dieser Höchstpersönlichkeit ist der Beurteilungsspielraum der Überprüfung durch das Gericht grundsätzlich entzogen. Das Gericht kann keine eigene Bewertung der Leistung vornehmen. Das Gericht kann lediglich überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden ist, ob die Prüferin/der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe missachtet worden sind oder sich die Prüferin/der Prüfer von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Stellt das Gericht entsprechende Fehler fest, so kann entweder die Wiederholung der Prüfung oder eine neue Bewertung der Prüfungsleistung – unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes – beantragt werden.